
Die Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt hat seit den späten 1980er Jahren signifikante Verbesserungen erfahren. In zahlreichen Flüssen sind Flussbadetage entweder möglich oder der Fischverzehr ist nicht mehr akut gesundheitsgefährdend. Darüber hinaus zeigt sich, dass das Wasser oftmals klar ist, was auf positive Entwicklungen in der Ökologie hinweist, so MZ.de.
Dennoch werden die Oberflächengewässer in Sachsen-Anhalt nach EU-Standards flächendeckend als chemisch schlecht eingestuft. Das Bewertungssystem der EU analysiert eine Vielzahl gefährlicher Stoffe, wobei ein „guter Zustand“ die strikte Einhaltung aller Grenzwerte erfordert. Die fehlenden Zwischenstufen im Bewertungssystem erschweren differenzierte Einschätzungen der Gewässerqualität. Kritiker, darunter Umweltschützer, argumentieren, dass einige Grenzwerte als extrem niedrig gelten und Verstöße von landwirtschaftlichen Betrieben gegen Gewässerschutzgesetze nur selten geahndet werden.
Langfristige Herausforderungen im Gewässerschutz
Obwohl gesetzlich geschützte Gewässerrandstreifen bestehen, werden diese häufig bis zur Wasserkante bearbeitet. Der ökologische Zustand von Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Tümpeln bleibt problematisch, da viele Tier- und Pflanzenarten verschwunden sind. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen beschreiben Experten den Gewässerschutz als eine langfristige Aufgabe.
Eine weitere Analyse des Umweltbundesamtes zeigt, dass Gewässer Schadstoffe aus Haushalten, Industrie, Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft erhalten. Fortschritte in der Analysetechnik ermöglichen es, auch in geringen Konzentrationen vorhandene Stoffe zu identifizieren. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt eine Prüfung und Festlegung von Umweltqualitätsnormen für relevante Stoffe, wobei diese sowohl EU-weit als auch lokal eingeteilt werden. Die chemische Gewässergüteklassifikation in Deutschland ist entscheidend für die Beurteilung der Belastung von Binnengewässern und umfasst mehrere Güteklassen, die von „anthropogen unbelastet“ bis „sehr hohe Belastung“ reichen.
Darüber hinaus sind 45 prioritäre Stoffe in der novellierten Richtlinie 2013/39/EU geregelt, deren Normen seit 2018 gelten. Besonders alarmierend ist der Umstand, dass bei Überschreitung des Nitrat-Aktionswertes von 50 mg/l Maßnahmen zur Reduzierung erforderlich sind. Zur Erhöhung der Transparenz und Kontrolle der Chemikalienbelastungen wurde eine Beobachtungsliste (Watch List) eingeführt, um Stoffe mit unzureichenden Daten regelmäßig zu überwachen, wie Umweltbundesamt.de berichtet.