
Fast 83.000 Teilnehmer haben sich in einem Klageregister für eine Sammelklage gegen Amazon Prime eingetragen. Diese Klage wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen initiiert, nachdem der Streaming-Dienst Änderungen eingeführt hatte, die seit Februar 2024 mehr Werbung beinhalten, ohne dass die Kunden zuvor zugestimmt hatten. Laut [np-coburg.de](https://www.np-coburg.de/inhalt.verbraucherschutz-sammelklage-gegen-amazon-prime-fast-83000-teilnehmer.e7f9f3b6-675a-47db-b967-97b94eb618e3.html) haben sich insgesamt 82.941 Verbraucher in das Klageregister eingetragen, das seit Mai 2024 offen ist.
Die Änderungen bei Amazon Prime sehen vor, dass Kunden eine Wahl zwischen werbefreiem Streaming gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat oder dem Streaming mit Werbung treffen müssen. Verbraucherschützer betrachten diese Anpassung als unzulässig und fordern eine Erstattung der zusätzlichen Zahlungen, da die Änderung als eine nicht akzeptable Vertragsanpassung angesehen wird. In einem ähnlichen Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits Erfolg gegen Amazon, als das Landgericht Düsseldorf eine Preiserhöhung der Jahresgebühr von 69 auf 89,90 Euro für unzulässig erklärte.
Änderungen und rechtliche Schritte
Im Januar 2024 kündigte Amazon an, Werbung auf seinem Video-Streaming-Dienst einzuführen, die seit dem 5. Februar 2024 auch geschaltet wird. Kunden wurden über diese Änderungen Anfang Januar informiert, doch die Verbraucherzentralen halten die Einführung der Werbung für unzulässig, da die Kunden im Vorfeld über diese wichtigen Veränderungen informiert werden müssten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht die einseitigen Änderungen ebenfalls als rechtswidrig an, weshalb betroffene Kunden sich beim Bundesamt für Justiz anmelden können, um an der Sammelklage teilzunehmen, wie auch [verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/sammelklage-gegen-amazon-prime-klageregister-geoeffnet-95674) berichtet.
Die Klage richtet sich nicht nur gegen Kunden, die bereit sind, den Zusatzbetrag für werbefreies Streaming zu zahlen, sondern schließt auch jene ein, die keine extra Gebühren zahlen wollen. Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein weiteres Verfahren gegen Amazon eingeleitet, das eine Unterlassungsklage betrifft.