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Ferienwohnungen in Schleswig-Holstein: Kommunen handeln gegen Wildwuchs!

In Schleswig-Holstein sind nur etwa 20% der Ferienwohnungen offiziell genehmigt. Kommunen reagieren auf die steigende Wohnungsnot und erhöhen den Druck auf die Vermieter von Ferienwohnungen. In Flensburg wird die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Genehmigung nicht mehr toleriert. Dies hat bereits zu einem schriftlichen Verbot für die Vermieterin Stefanie Ellermann geführt, die seit Anfang 2024 in einem Rechtsstreit über die Nutzung ihrer Ferienwohnung steckt.

Eine Studie zeigt, dass in Flensburg lediglich jede fünfte Ferienwohnung genehmigt ist oder sich derzeit im Genehmigungsverfahren befindet. Erste Rückmeldungen von Vermietern wie Günter Blankenagel belegen, dass die hohen Kosten und der Aufwand für die Genehmigung der Ferienwohnungen die Vermieter vor große Herausforderungen stellen.

Neue Regelungen in Flensburg

Ab dem 1. April 2025 wird in Flensburg eine Zweckentfremdungssatzung in Kraft treten, die die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen für fünf Jahre verbietet, mit wenigen Ausnahmen. Ähnliche Ansätze zur Regulierung von Ferienwohnungen werden auch in Lübeck und Kiel verfolgt. Des Weiteren wurde beschlossen, dass ab Mai 2026 eine Registrierungsnummer für die Onlinebuchung von Ferienwohnungen erforderlich sein wird, was ungenehmigte Angebote betreffen könnte.

In touristischen Hochburgen wie Sylt, St. Peter-Ording und Büsum gibt es derzeit jedoch keine Zweckentfremdungssatzungen. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein bemühen sich, die Genehmigungen für Ferienwohnungen zu regulieren und illegale Angebote zu melden.

In Deutschland ist Wohnraum in großen Städten zunehmend knapp geworden, was bereits 2006 zur Einführung eines Gesetzes mit einem Zweckentfremdungsverbot führte. Dieses Gesetz unterbindet unter bestimmten Bedingungen die Zweckentfremdung von Wohnraum, indem es unter anderem die kurzzeitige Vermietung an Touristen einschränkt.

Das Zweckentfremdungsverbot soll sicherstellen, dass ausreichend Wohnraum verfügbar ist und richtet sich insbesondere gegen kurzfristige Mietkonzepte wie Airbnb. Bekanntlich müssen Vermieter in betroffenen Regionen eine Genehmigung einholen, um Ferienwohnungen anzubieten, und Verstöße gegen dieses Verbot können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Die gesetzlichen Regelungen variieren je nach Bundesland; viele Regionen, einschließlich Schleswig-Holstein, diskutieren derzeit über die Einführung oder Verschärfung von Zweckentfremdungsverboten, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.