FlensburgKriminalität und JustizNordfriesland

Schockierendes Urteil: Vergewaltiger muss in Psychiatrie!

Am 30. Januar 2025 verkündete das Landgericht Flensburg ein Urteil im Fall des gewaltsamen Todes einer 21-jährigen Frau in Niebüll, Kreis Nordfriesland. Der 36-jährige Angeklagte wurde zur dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Die Tat ereignete sich im Juni 2024, als der Mann die Frau während des Sports beobachtete, sie vergewaltigte und anschließend erwürgte, um die Straftat zu verdecken.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Leichnam im Unterholz verborgen wurde. DNA-Spuren führten einige Tage später zur Identifizierung und Festnahme des Angeklagten. Ein Gutachten stellte bei ihm paranoide Schizophrenie fest, was dazu führte, dass die Vorsitzende Richterin erklärte, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handelns zu erkennen. Dies führte dazu, dass er nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt wurde, wobei die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragte, was von der Nebenklagevertreterin unterstützt wurde.

Urteilsverkündung und Konsequenzen

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Angeklagten als gefährlich für die Allgemeinheit und betonte, dass es keine Alternative zur Unterbringung gäbe. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen.

DNA-Spuren bestätigten den Verdacht gegen den Angeklagten und untermauerten die Entscheidung des Gerichts, dass eine hohe Abschirmung notwendig sei. Laut der Richterin leidet der Angeklagte nicht nur an Wahnvorstellungen, sondern ist auch nicht in der Lage, Unrecht zu erkennen, was seine Täterrolle weiter kompliziert.

Für weitere Details zu den Hintergründen und dem Verlauf des Verfahrens berichten der NDR und die Kreiszeitung über den Fall und das Urteil.