
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat entschieden, dass die Rathausstraße in Flensburg nicht für den Autoverkehr gesperrt werden darf. Dieses Urteil, das am 30. Januar 2025 erging, stellt die dritte Gerichtsentscheidung zu diesem Thema dar. Die Stadtverwaltung begründet die Sperrung mit der unübersichtlichen Verkehrssituation am ZOB.
Bereits in der Vergangenheit war die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme strittig. So hatte das Verwaltungsgericht die Sperrung zunächst für rechtswidrig erklärt. Im Jahr 2022 hob jedoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) dieses Urteil in einem Eilverfahren wieder auf. Laut der aktuellen Entscheidung müssen die zuständigen Stellen die Rathausstraße zwischen ZOB und Stadttheater wieder für den Verkehr öffnen. Vor der Umsetzung ist allerdings eine Anpassung der Ampelschaltung erforderlich, wie die SHZ berichtete.
Rechtsstreit und Widerstand
Die Stadt Flensburg hat nun einen Monat Zeit, um Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Geklagt hatten mehrere Anwälte der Kanzlei JEP am Südergraben. Die Sperrung der Rathausstraße wurde im Oktober 2021 unter der damaligen Oberbürgermeisterin Simone Lange angeordnet. Die Situation eskalierte im Januar 2022, als das Verwaltungsgericht die Sperrung in einer Eilentscheidung aufhob. Lange sah sich damals gezwungen, die Durchfahrt-Verboten-Schilder nach Androhung eines Ordnungsgeldes zu entfernen.
Im April 2022 hob das Oberverwaltungsgericht die Eilentscheidung der Vorinstanz erneut auf, was zur Wiederherstellung der Sperrung führte. Die Richter des Verwaltungsgerichts haben nun in ihrem aktuellen Urteil betont, dass keine erhöhte Gefahrenlage für den Verkehr vorliegt. Dabei wurde festgestellt, dass das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit oder Sicherheit des Verkehrs nicht überschritten wird.
Die Stadtverwaltung wartet aktuell auf die schriftliche Urteilsbegründung, bevor sie über eine mögliche Berufung entscheidet. Oberbürgermeister Fabian Geyer plant, nach dem Rechtsstreit die Kommunalpolitik über die Zukunft der Rathausstraße abstimmen zu lassen, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist. Er hatte die Rathausstraße im März 2024 kurzfristig wieder geöffnet, als die Norderhofenden aufgrund von Bauarbeiten gesperrt waren.