
Am Freitag, dem 14. März 2025, führte die Polizeidirektion Ratzeburg, unterstützt von der Bundespolizeiinspektion Kiel, umfassende Kontrollen zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Stormarn, Schleswig-Holstein, durch. Diese Einsätze sind Teil eines Projekts, das die Sicherheit für Reisende erhöhen soll und das durch eine Landesverordnung unterstützt wird, die am 23. Dezember 2024 in Kraft trat.
Wie [HL- live.de](https://www.hl-live.de/text.php?id=171616) berichtete, fanden die Kontrollen zwischen 17 und 21 Uhr statt. Insgesamt wurden 350 Personen überprüft. Bei diesen Kontrollen wurden 25 Messer sichergestellt. Gegen elf Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei mögliche Geldbußen bis zu 10.000 Euro verhängt werden könnten. Zudem wurde gegen zwei Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, insbesondere wegen Springmessern, eingeleitet. In einem weiteren Schritt wurden zwölf Jugendliche aufgrund des Mitführens von Alkohol, Tabak und einem Joint gemäß dem Jugendschutzgesetz zur Anzeige gebracht.
Folgemaßnahmen und Hintergründe der Verordnung
Die Kontrollen sind nicht nur einmalige Maßnahmen. Der Einsatz verdeutlicht die fortlaufenden Anstrengungen der Polizei, erneut die Sicherheit im Nah- und Fernverkehr zu stärken, wie auch [schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2024/241223_waffenverbot_oepnv) anmerkt. Anlässe für die aktuelle Verordnung sind unter anderem ein Attentat in Solingen sowie ein Messerangriff in einer Bahn in Brokstedt im Jahr 2023. Diese Vorfälle haben laut Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Verkehr als erhebliches Risiko hervorgehoben.
Die Verordnung betrifft nicht nur Bahn- und Busfahrer, sondern gilt auch für Bahnsteige, Bahnhofsgebäude und Fähren im schleswig-holsteinischen Bereich. Anlässelose Kontrollen werden von der Landespolizei in Abstimmung mit der Bundespolizei durchgeführt, um sicherzustellen, dass Verstöße gegen das Verbot schnell geahndet werden können. Missachtungen der Verordnung können mit hohen Bußgeldern belegt werden, die bis zu 10.000 Euro betragen können.