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Milliarden-Investition: Neue Straßen und Radwege für Schleswig-Holstein!

Am 12. März 2025 gab der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bekannt, dass rund 88 Millionen Euro in die Sanierung des Straßen- und Radwegenetzes im Südosten Schleswig-Holsteins investiert werden. Die Sanierungs- und Ausbauprojekte werden etwa 55 Kilometer Straßen, über 30 Kilometer Radwege und 15 Bauwerke umfassen. Zu den wichtigen Bauprojekten zählen der Ausbau der Ortsdurchfahrt K 55 in Barkau (Kreis Ostholstein), der Umbau des Knotenpunkts an der L 219 in Wiershop (Kreis Herzogtum Lauenburg) sowie die Ortsumgehung Geesthacht im Zuge der Bundesstraße B 5. Bürgermeister Olaf Schulze von Geesthacht äußerte sich positiv zur Umgehungsstraße und betonte die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Zudem sind Instandsetzungsarbeiten an der Wehrbrücke Geesthacht (B 404 / Elbe) ebenfalls geplant. Eine komplette Übersicht der geplanten Bauprojekte ist auf der Website des LBV.SH einsehbar: www.schleswig-holstein.de/lbvsh-bauprogramm.

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen

Im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Geesthacht wird der LBV.SH am 14. Oktober mit dem Anlegen neuer Knicks beginnen, die Teil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind. Diese Knicks sollen Lebensräume für die streng geschützten Haselmäuse bieten und werden aus Erdmassen gewonnen, die von den Flächen stammen, auf denen künftig die Bundesstraße 5 gebaut werden soll. Die Schaffung dieser Lebensräume muss vor etwaigen Eingriffen in bestehende Lebensräume der Haselmaus abgeschlossen sein. Es wird geschätzt, dass dieser Prozess drei Vegetationsperioden in Anspruch nehmen wird. Die Gesamtkosten für diese Ausgleichsmaßnahmen betragen über 135.000 Euro, die vom Bund getragen werden. Die Ortsumgehung Geesthacht ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestuft, und die gesamte Baustrecke umfasst über elf Kilometer mit 15 Brücken für Über- und Unterführungen sowie Querungsmöglichkeiten für die Fauna. Der Planfeststellungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme wurde am 28. März 2024 erlassen und enthält weitere artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für die Haselmäuse.