
Eine 37-Jährige wurde am 09. Mai 2025 vor dem Amtsgericht Husum zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Gegen die Frau wurden mehrere Anklagepunkte erhoben, darunter Kindesentführung, gewerbmäßiger Betrug in fünf Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Vorfall, der zu dieser Verurteilung führte, ereignete sich im Dezember 2023, als die 37-Jährige ein Neugeborenes aus dem Klinikum Nordfriesland in Husum entführte. Sie hatte sich als Babyfotografin ausgegeben und angeboten, Fotoshootings für Eltern von Neugeborenen durchzuführen. Während sie mit dem Säugling allein war, nahm sie das Kind mit. Die Polizei konnte das entführte Baby noch am selben Tag in der Wohnung der Täterin finden, wie NDR berichtete.
Rechtliche Aspekte von Kindesentführung
Kindesentführung ist ein gravierendes rechtliches Thema, bei dem es sich um die widerrechtliche Wegnahme eines minderjährigen Kindes von einer sorgeberechtigten Person handelt. Laut Kanzlei Hasselbach ist dieser Tatbestand strafbar, wobei das Strafgesetzbuch (StGB) Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorsieht.
Im Kontext von Sorgerechtsfragen hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht großen Einfluss auf solche Fälle. Dieses Recht regelt, wo sich das Kind aufhalten darf und gehört in der Regel beiden Elternteilen gemeinsam. Bei Uneinigkeit über den Aufenthaltsort eines Kindes kann der Fall sogar vor das Familiengericht gebracht werden. Bei akuter Gefahr kann der betroffene Elternteil auch eine Grenzsperre beim Gericht beantragen, um eine drohende Kindesentführung zu verhindern.