
Die Wiederherstellung der traditionellen friesischen Namensgebung ist eine bedeutende Reform, die ab dem 1. Mai 2025 in Kraft tritt. Diese Reform des Namensrechts wurde vom Deutschen Bundestag am 12. April 2024 beschlossen und zielt darauf ab, das Namensrecht vielfältiger zu gestalten und die Namenstraditionen nationaler autochthoner Minderheiten und Volksgruppen zu berücksichtigen, wie friesenrat.de berichtete.
Mit den neuen Regelungen wird die patronymische und matronymische Namensgebung nach friesischer Tradition möglich. Eltern, die sich der friesischen Volksgruppe zugehörig fühlen, können ihren Kindern Nachnamen auf Basis der Vornamen der Mütter oder Väter geben. Ein Beispiel für eine traditionelle friesische Namensgebung sind Nachnamen wie Klaasen (von Klaas) und Petersen (von Peter), während neu mögliche Nachnamen wie Nelen (von Nele) eingeführt werden.
Vorbereitungen und Informationsbedarf
Der Regionalverband Ostfriesische Landschaft in Aurich hat bereits ein gestiegenes Interesse an dieser Reform verzeichnet, da es zahlreiche Nachfragen zur Namensänderung gibt. Auch Standesämter wurden auf die Reform vorbereitet und geschult, um den erhöhten Informationsbedarf in Ostfriesland und Nordfriesland zu decken. Die neue Regelung ermöglicht zudem, dass erwachsene Friesinnen und Friesen ihren Nachnamen einmalig ändern können.
Der Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff von der SPD begrüßte den Gesetzentwurf und betonte, dass viele Menschen mit dieser Reform zu ihren Wurzeln zurückkehren können. Zudem wird im neuen Gesetz betont, dass die Bekenntnisfreiheit zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe nicht verändert wird. Weitere Aspekte des Gesetzes beinhalten geschlechtsangepasste Ehenamen sowie Mittelnamen im Einklang mit dänischer Tradition.