
Am 1. April 2025 wurde ein 39-jähriger Mann in Elmshorn (Kreis Pinneberg) von Beamten des Hamburger Landeskriminalamts auf frischer Tat ertappt. Er wurde festgenommen, als er versuchte, Kupferdachrinnen von drei Wohnhäusern abzuschrauben. Zuvor war der Mann in Kummerfeld und Elmshorn aktiv und hatte dort versucht, in Häuser einzudringen. Er sprach gezielt ältere Hausbesitzer an und gab vor, dass die Drohne seines Sohnes auf deren Dach gefallen sei.
Die versuchten Einbrüche in Kummerfeld und Elmshorn blieben jedoch erfolglos. Allerdings konnte der mutmaßliche Dieb im März 2025 in Hamburg erfolgreich sein. Dort verschaffte er sich Zutritt zu Häusern in Eidelstedt und Stellingen, wo er durch Ablenkung Bargeld in unbekannter Höhe erbeutet hatte. Nach seiner Festnahme in Elmshorn durchsuchte die Polizei mehrere Wohnanschriften, ein Hotelzimmer sowie sein Auto, wobei weiteres mutmaßliches Diebesgut und Tatwerkzeug gefunden wurden. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Mann möglicherweise auch für weitere Straftaten verantwortlich ist, wie NDR berichtete.
Vergangene Vorfälle mit Kupferdiebstahl
Bereits im November 2012 wurden in Norddeutschland Kupferdachrinnen von einem Gebäude gestohlen, wobei die betroffenen Mandanten eine Gebäudeversicherung bei der Landschaftlichen Brandkasse Hannover (VGH) abgeschlossen hatten. Der Versicherungsvertrag umfasste Schutz gegen Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenem Zubehör. Trotz dieses Vertrages lehnte die VGH am 12. Dezember 2012 den Schaden ab, mit der Begründung, dass der notwendige Versicherungsschutz nicht bestanden habe. Eine detaillierte Begründung für die Ablehnung blieb aus, und die Mandanten wurden nur mündlich über eine angebliche Umstellung des Versicherungsvertrages informiert, von der sie nichts wussten.
Nachdem die Mandanten erst Mitte Dezember 2015, kurz vor dem Eintritt der Verjährung, die Hennemann Rechtsanwälte beauftragten, bat deren Rechtsanwalt die VGH um Verzicht auf die Verjährungseinrede bis zum 31. Januar 2016, um den Fall gründlich prüfen zu können. Die VGH wies diesen Antrag am 19. Dezember 2015 zurück. Daraufhin reichten die Hennemann Rechtsanwälte im Dezember 2015 eine Klage beim Amtsgericht Zeven ein, um die Verjährung zu hemmen. In der Folge verteidigte sich die VGH nicht gegen die Klage und überwies den Mandanten den Forderungsbetrag von 3.487,76 EUR. Das Amtsgericht Zeven entschied, dass die VGH die gesamten Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren zu tragen hat, wie die Kanzlei Hennemann berichtete.