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Rathausstraße Flensburg: Gericht entscheidet gegen Fahrverbot!

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat entschieden, dass die Rathausstraße in Flensburg nicht für den Autoverkehr gesperrt werden darf. Dieses Urteil wurde am 30. Januar 2025 verkündet und stellt die dritte Gerichtsentscheidung zu diesem Thema dar. Die Stadtverwaltung von Flensburg hatte die Sperrung der Straße aufgrund der unübersichtlichen Verkehrssituation am ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) angeordnet.

Bereits in der Vergangenheit gab es mehrere rechtliche Auseinandersetzungen zu diesem Thema. Das Verwaltungsgericht erklärte die Sperrung zunächst für rechtswidrig. Im Jahr 2022 hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) jedoch dieses Urteil in einem Eilverfahren wieder auf. Es besteht die Möglichkeit, dass das OVG in einer nächsten Instanz die Sperrung erneut für rechtskonform erklärt.

Aktuelle Entwicklungen zur Rathausstraße

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat nun entschieden, dass die Stadt Flensburg die Rathausstraße zwischen ZOB und Stadttheater wieder für den Verkehr öffnen muss. Vor der Umsetzung ist es notwendig, die Ampelschaltung anzupassen. Die Stadtverwaltung hat nun einen Monat Zeit, um gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Die Sperrung wurde im Oktober 2021 unter der damaligen Oberbürgermeisterin Simone Lange angeordnet. Im Januar 2022 hob das Verwaltungsgericht die Sperrung in einer Eilentscheidung auf, was zu einer vorübergehenden Öffnung der Straße führte. Nach der erneuten Sperrung durch das Oberverwaltungsgericht im April 2022 wurde die Durchfahrt-Verboten-Schilder erst nach Androhung eines Ordnungsgeldes entfernt.

Die Richter begründeten ihr aktuelles Urteil damit, dass keine erhöhte Gefahrenlage für den Verkehr vorliegt. Sie stellten fest, dass das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit oder Sicherheit des Verkehrs nicht überschritten wird. Die Entscheidungsspielräume der Stadt wurden von den Richtern der zweiten Instanz jedoch anerkannt, und sie schätzten die Verkehrssituation am ZOB anders ein.

Oberbürgermeister Fabian Geyer plant, nach Abschluss des Rechtsstreits eine Abstimmung in der Kommunalpolitik über die Zukunft der Rathausstraße zu initiieren. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Geyer hatte die Straße im März 2024 vorübergehend wieder geöffnet, als die Norderhofenden wegen Bauarbeiten gesperrt waren.

Für detailliertere Informationen über diesen Fall können die Berichte von NDR und SHZ konsultiert werden.