
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur stufenweisen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) begrüßt. Lauterbach erklärte auf der Messe DMEA, dass es vorerst keine Nutzungsverpflichtung und keine Sanktionen für Ärzte und Psychotherapeuten geben wird. Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH, bezeichnete die schrittweise und zunächst freiwillige Einführung der ePA als angemessene Entscheidung.
Die Verpflichtung zur Nutzung der ePA für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten soll erst erfolgen, wenn die elektronische Patientenakte im Praxis-Alltag reibungslos funktioniert. Schultz betonte zudem, dass niemand sanktioniert werden solle, der unverschuldet die ePA nicht nutzen kann, beispielsweise aufgrund technischer Probleme. Ein sofortiger Start unter Volllast könnte zu einem Vertrauensverlust und Akzeptanzproblemen führen. In den nächsten Wochen sind echte Belastungstests im Patientenbetrieb, auch außerhalb der Modellregionen, geplant.
Details zur Einführung der ePA
Eine Verpflichtung zur Nutzung und Befüllung der ePA wird verschoben, bis wesentliche Qualitätskriterien erfüllt sind. Dazu zählen die reibungslose Einbindung in Praxisverwaltungssysteme sowie die Einhaltung von Sicherheitsanforderungen. Seit Mitte Januar testen etwa 300 Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser die ePA. Teilnehmer aus den Modellregionen haben vor einem zu frühen bundesweiten Start gewarnt. Das Bundesgesundheitsministerium plant einen flächendeckenden Start ab April.
Die ePA wird im Rahmen eines Opt-out-Prinzips eingeführt, das bedeutet, dass alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Aktuell nutzen nur etwa 1% der Versicherten die elektronische Patientenakte, die als Online-Aktensystem konzipiert ist. Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser können darauf zugreifen, während Patienten ihre eigene ePA steuern und Zugriff sowie Inhalte verwalten können, wie [kbv.de](https://www.kbv.de/html/epa.php) berichtete.
Die ePA soll die Anamnese, Befunderhebung und medizinische Behandlung unterstützen, diese jedoch nicht ersetzen. Zu den Dokumenten, die in der ePA gespeichert werden können, gehören Arztbriefe, Laborbefunde und Medikationslisten. Ab 2025 wird außerdem die elektronische Medikationsliste (eML) eingeführt, die verordnete und dispensierte Medikamente aufzeigt. Informationen über besondere Widerspruchsrechte der Patienten und sicherheitsrelevante Aspekte sind ebenfalls Teil des Konzepts, das im SGB V gesetzlich verankert ist, wie [herzogtum-direkt.de](https://herzogtum-direkt.de/index.php/2025/04/11/epa-kvsh-begruesst-stufenweise-einfuehrung-und-freiwilligkeit-fuer-praxen/) darlegte.