
Ein Polizeibeamter aus Schleswig-Holstein hat Berufung gegen eine Disziplinarmaßnahme eingelegt, nachdem er während einer Funkkommunikation den Satz „Heil Hitler“ geäußert hatte. Dies wurde von einer internen Ermittlungsstelle des Landes Schleswig-Holstein untersucht. Die Äußerung des Beamten fand im Rahmen von routinemäßigen Funkgesprächen statt und wurde von einem Kollegen gemeldet.
Die Disziplinarmaßnahme, die gegen den Beamten verhängt wurde, umfasst eine Suspendierung. Der Beamte argumentiert, dass seine Worte aus dem Kontext gerissen worden seien und er eine andere Absicht verfolgte. Laut einer internen Quelle sind solche Äußerungen im Polizeifunk völlig inakzeptabel und widersprechen den Grundsätzen der Polizei.
Hintergrund und Auswirkungen
Der Vorfall hat in der Öffentlichkeit für große Diskussionen gesorgt, insbesondere in Bezug auf die Haltung von Polizeibeamten gegenüber dem Nationalsozialismus. Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art; ähnliche Vorfälle werden in der deutschen Polizei immer wieder thematisiert, wie eine Prüfung örtlicher Berichte nahelegt.
Zusätzliche Informationen über ähnliche Vorfälle und deren Handhabung innerhalb der Polizei sind unter SPIEGEL.de zu finden.