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Schnieder warnt: Entscheidung im Bundesrat könnte kommunale Ängste schüren!

Am 19. März 2025 äußerte sich Gordon Schnieder, CDU-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat, zum aktuellen Beschluss im Bundestag. Die von der Regierung geplante Grundgesetzänderung wurde als wichtiger Schritt für Deutschland hervorgehoben. Schnieder betonte, dass die geplanten Investitionen in Infrastruktur- und Verteidigungsmaßnahmen notwendig sind, um die Zukunftssicherheit Deutschlands zu gewährleisten. In diesem Kontext warnte er vor den langfristigen Herausforderungen, die durch steigende Schulden verursacht werden.

Schnieder betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Modernisierung des Staates und forderte den Abbau bürokratischer Hürden sowie eine Beschleunigung der Planungsprozesse. Eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturprojekten sei erforderlich, um die finanzielle Belastung der Kommunen durch Sozialausgaben zu reduzieren. Des Weiteren hielt er Reformen für notwendig, die die Haushalte der Städte und Gemeinden entlasten sollen. Der Bund plante, den Bundesländern bei der Entschuldung der Kommunen zu helfen. Die Teil-Übernahme der Altschulden solle Investitionsspielräume vor Ort schaffen und die Kommunen stärken.

Entscheidung im Bundesrat und Appell an die Ampelpartner

Schnieder zeigte sich überzeugt, dass die Umsetzung der Grundgesetzänderung in konkrete Handlungen von großer Bedeutung ist. Die Länder seien gefordert, die Kommunen durch Planungsvereinfachungen und Zuweisungen zu unterstützen. Am Freitag wird im Bundesrat eine Entscheidung zu diesem Thema erwartet. Schnieder äußerte die Hoffnung, dass die Ampelpartner, vor allem die FDP, sich ihrer Verantwortung bewusst seien. Eine Enthaltung im Bundesrat könnte als verheerendes Signal aus Rheinland-Pfalz nach Berlin gewertet werden.

Parallel zu Schnieders Aussagen hat das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Grundgesetzänderung beschlossen, der die Unterstützung der Kommunen beim Abbau ihrer Altschulden zum Ziel hat. Diese belaufen sich auf etwa 31 Milliarden Euro und sind hauptsächlich durch kommunale Kassenkredite entstanden, die kurzfristige Liquiditätsengpässe decken sollten. Die Zuständigkeit für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden liegt jedoch bei den Ländern. Ohne Bundeshilfe wird eine finanzielle Verbesserung der kommunalen Situation kaum möglich sein.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Artikels 143h im Grundgesetz vor, wonach der Bund einmalig die Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen kann, vorausgesetzt, das jeweilige Land hat seine Kommunen vollständig von Liquiditätskrediten entschuldet. Der Stichtag für diese Regelung ist der 31. Dezember 2023. Die Länder sind zudem verpflichtet, einen erneuten Aufbau kommunaler Liquiditätskredite zu verhindern. Für das Inkrafttreten des Entwurfs wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat benötigt.