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Skandal auf Sylt: Rassistische Gesänge schockieren die Nation!

Am Pfingstsamstag 2024 wurden in einer Bar auf Sylt erschreckende rassistische Gesänge festgestellt, die bundesweit für Empörung sorgten. Dabei sangen mehrere Gäste in Kampen die Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Diese Vorfälle wurden in einem Video festgehalten, das in sozialen Medien unkommentiert hochgeladen wurde, und führten zu Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg erhob öffentlich Klage gegen einen 26-jährigen Beteiligten, der durch einen „winkenden Gruß“ mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ auffiel. Diese Gesten sind ebenfalls in dem viralen Video zu sehen. Er erhielt als Bewährungsauflage, 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Das Verfahren gegen die meisten anderen Beteiligten, darunter zwei Männer und eine Frau, wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sah den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an.

Rechtliche Konsequenzen und öffentliche Reaktionen

Nach den Ermittlungsergebnissen stellte sich heraus, dass die Textzeile „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Daher wurden die Verfahren gegen drei von vier Beteiligten eingestellt, während gegen den vierten Beteiligten, der den Hitlergruß machte, Klage erhoben wurde. Diese Person erhielt ebenfalls eine Verwarnung sowie die Auflage, 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Sollte er diese Auflage akzeptieren, würde es nicht zu einem Prozess kommen.

Die Vorfälle führten zu einer intensiven Debatte über rechtsextremistische Einstellungen und Rassismus in der Gesellschaft. Der Vorfall erregte nicht nur in den sozialen Medien, sondern auch in den Nachrichten großes Aufsehen, nachdem die Polizei ihn einige Tage nach dem Geschehen publik machte. Für die Studentin, die an einem Hamburger Fachhochschule eingeschrieben war, wurde ein zwei Monate andauerndes Hausverbot ausgesprochen; eine Exmatrikulation wurde jedoch als unverhältnismäßig verworfen. Gigi D’Agostino, dessen Song in dem Video verwendet wurde, stellte klar, dass seine Musik ausschließlich um Liebe drehe.