
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat die Ermittlungen gegen eine Gruppe von Personen, die vor einem Jahr während einer Maiwagenfahrt in Nagold (Kreis Calw) rassistische Parolen gesungen haben, eingestellt. Laut SWR reichten die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Volksverhetzung nicht aus. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Geschehen als „offensichtlich ausländerfeindlich“.
Die Teilnehmer hatten die rassistischen Texte zur Melodie des Songs „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino gesungen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass dieser Ausspruch als Meinungsäußerung unter den Schutz der grundrechtlichen Meinungsfreiheit falle. Ein Video des Vorfalls wurde auf Facebook geteilt und zeigt die Gruppe singend auf einem Partybus.
Ähnliche Vorfälle in Norddeutschland
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 24. Mai 2024 im Lokal „Pony“ auf Sylt, wo ebenfalls junge Menschen rassistische Parolen vor dem Club gesungen haben, wie Tagesschau berichtete. In diesem Fall wurde ein Video, das das Geschehen festhielt, in sozialen Netzwerken verbreitet. Die gesungenen Parolen umfassten unter anderem „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“.
Bei der besagten Aufführung deutete eine Person mit seinen Fingern auf der Oberlippe einen Hitlerbart an, was viele Partygäste unbeeindruckt ließ. Das Lokal „Pony“ distanzierte sich von den Tätern und erteilte Hausverbote. Schleswig-Holsteins stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold (Grüne) äußerte ihr Entsetzen und forderte staatliches Handeln.
Die Polizei Schleswig-Holstein prüft das Video auf mögliche strafrechtlich relevante Inhalte, während der Staatsschutz wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Politiker verschiedener Parteien äußerten sich besorgt über die Vorfälle und forderten stärkere Sensibilisierung und Aufklärung in der Gesellschaft.