
In einem bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ab dem 1. Januar 2028 eine Pflicht für Tankstellen vorsieht, Schnellladestationen für Elektroautos bereitzustellen. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu steigern und die notwendige Infrastruktur für die wachsende Zahl von E-Autos zu schaffen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Tankstellenbetreiber, insbesondere große Unternehmen mit überregionaler Präsenz, auf jeder ihrer Tankstellen mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt anbieten müssen. Nach Schätzungen des Verkehrsministeriums sind etwa ein Dutzend Tankstellenunternehmen von dieser Regelung betroffen.
Ziele und Hintergründe des Gesetzes
Die Initiative wird durch den Hintergrund der zunehmend wichtigen Rolle der Elektromobilität in Deutschland getragen. So waren im Oktober 2024 rund 1,59 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland registriert. Eine der derzeit größten Herausforderungen für die Akzeptanz von Elektroautos ist die unzureichende Ladeinfrastruktur. Ziel der neuen Regelung ist es, diese Infrastruktur zu verbessern und Elektrofahrzeuge damit attraktiver zu machen.
Ergänzend zu den bereits genannten Vorgaben ermöglicht ein Flexibilisierungsmechanismus im Gesetzentwurf, dass Tankstellenunternehmen für bis zu 50 Prozent der betroffenen Tankstellen den Ladepunkt an einem anderen Standort oder innerhalb eines Umkreises von 1.000 Metern bereitstellen können. Dies könnte insbesondere für kleinere Tankstellen von Bedeutung sein.
Der Gesetzesentwurf gehört zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und unterstützt darüber hinaus das Ziel, bis 2030 insgesamt 15 Millionen Elektro-Pkw in Deutschland zu erreichen. Bis zum März 2024 waren an ungefähr sieben Prozent der Tankstellen in Deutschland Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt installiert, was zeigt, dass der Handlungsbedarf zur Förderung der Elektromobilität nach wie vor groß ist.
Die Bundesregierung erwartet mit diesen Maßnahmen eine signifikante Zunahme der Nachfrage nach Lademöglichkeiten, um den Bedürfnissen der wachsenden Zahl von Elektrofahrzeugbesitzern gerecht zu werden. Diese Entwicklungen wurden von [regionalheute.de](https://regionalheute.de/elektroautos-im-fokus-kommt-jetzt-die-ladesaeulen-pflicht-an-tankstellen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1746457068/) sowie von [bundestag.de](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1021856) aufgegriffen.