
Am 25. Februar 2025 kam es in Altenburg zu einem bemerkenswerten Polizeieinsatz in der Ahornstraße. Wie Wochenspiegel berichtete, war ein 47-jähriger Mann, der stark alkoholisiert war, der Auslöser für den Einsatz. Der Mann blockierte die Straße, trat gegen den Skoda einer 47-jährigen Fahrerin und setzte sich schließlich auf die Motorhaube des Fahrzeugs.
Die Polizei stellte einen Atemalkoholwert von 3,31 Promille fest. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Mann eine gestohlene Jacke bei sich hatte. Da er den Anweisungen der Polizeibeamten nicht folgte, wurde er in Gewahrsam genommen und verbrachte die Nacht in einer Zelle. Er wird strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen.
Betrugsfall in Meuselwitz
An demselben Tag erhob ein 79-jähriger Mann in Meuselwitz Anzeige wegen Betruges. Er hatte versucht, Bücher über ein Inserat zu verkaufen, als er von Betrügern kontaktiert wurde, die ein Kaufinteresse vorgaben. Diese Dränger überredeten den Senior, die Bücher weiterzuverkaufen und erschlichen sich auf diese Weise mehrere tausend Euro. Sie drängten ihn zudem, Kredite aufzunehmen, was schließlich den Verdacht der Polizei auf sich zog.
Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche, die auch als „Faksimile-Betrug“ bekannt ist. Bürger werden ermutigt, bei Fragen oder ähnlichen Vorfällen die örtliche Polizeidienststelle zu kontaktieren und Anzeige zu erstatten.
Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, dass bei Verdacht auf Alkoholbeeinflussung die Atemalkoholkonzentration nachgewiesen werden muss, wie Bussgeld-Info informierte. Der Nachweis erfolgt entweder durch einen Alkomat, der die Atemluft misst, oder durch eine Blutuntersuchung. Die gesetzlichen Regelungen umreißen die Messungen und deren rechtlichen Konsequenzen, wobei die Blutalkoholkonzentration für Straftaten erforderlich ist, während für Ordnungswidrigkeiten bereits die Atemalkoholkonzentration ausreicht.