
Die Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2026/27 im Altenburger Land rückt näher. Kinder, die bis zum 1. August 2026 sechs Jahre alt werden, sind zur Schulpflicht angemeldet. Die Anmeldungen finden zwischen dem 2. und 10. Mai 2025 statt.
Die Anmeldungen erfolgen bei der zuständigen Grundschule im jeweiligen Schulbezirk. Eine Übersicht der Schulbezirke und Anmeldetermine ist als PDF auf der Webseite des Landkreises Altenburger Land verfügbar. In Fällen von gemeinsamen Schulbezirken haben Eltern die Möglichkeit, einen Erst- und Zweitwunsch bei der Anmeldung anzugeben. Das Anmeldeformular steht online zum Download bereit und zur Anmeldung sind bestimmte Unterlagen erforderlich, darunter Originale oder Kopien von relevanten Dokumenten.
Anforderungen und Möglichkeiten zur vorzeitigen Einschulung
Eine vorzeitige Einschulung ist für Kinder möglich, die bis zum 30. Juni 2026 mindestens fünf Jahre alt sind. Der Antrag für diese vorzeitige Einschulung muss von den Eltern gestellt werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleitung und dem Schularzt. Kinder, die aufgrund eines vermuteten oder erkennbaren sonderpädagogischen Förderbedarfs Unterstützung benötigen, müssen ebenfalls in der zuständigen Grundschule angemeldet werden, wobei eine Beratung durch Fachlehrer erfolgt.
Für die Regenbogenschule Altenburg erfolgt die Anmeldung direkt dort. Termine für die schulärztliche Untersuchung, die für alle angemeldeten Kinder verpflichtend ist, werden in der Regel über Kindertagesstätten mitgeteilt. Kinder, die keine Kita besucht haben, müssen ab September 2025 telefonisch zur Untersuchung angemeldet werden. Kontakt für die schulärztliche Untersuchung ist das Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, erreichbar unter den Telefonnummern 03447 586-863 oder 586-866, Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg.
Eltern sind verpflichtet, ihr schulpflichtiges Kind fristgerecht anzumelden. Versäumte Anmeldungen ohne triftigen Grund können als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Zusätzlich zu den Informationen aus dem Altenburger Land stellt Rheinland-Pfalz ähnliche Regelungen zur Einschulung bereit. Hier sind Kinder, die bis zum 31. August des jeweiligen Schuljahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig. Die Anmeldung muss an einer Grundschule erfolgen, wobei die Fristen für das kommende Schuljahr wenige Wochen nach dem Start des neuen Schuljahres beginnen. Die Stadt Trier informiert die Sorgeberechtigten auch über die zuständigen Schulen und Anmeldetermine.
Zur Anmeldung sind neben der Geburtsurkunde auch Bescheinigungen von Kindertagesstätten notwendig. Zudem müssen alle angemeldeten Kinder vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, deren Einladung durch das Gesundheitsamt erfolgt. Des Weiteren können Eltern Anträge für eine frühere Einschulung („Kann-Kinder“) bei der Grundschule stellen. Diese Anmeldungen finden im Februar vor dem neuen Schuljahr statt und die Schulleitung entscheidet darüber in Abstimmung mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
Eine mögliche spätere Einschulung kann bis zum 15. Mai beantragt werden, und die Entscheidung über eine Zurückstellung erfolgt bis zum 15. Juni. Eine solche Zurückstellung ist nur aus wichtigen Gründen, insbesondere medizinischen, möglich. Auch hier sollte eine frühzeitige Abstimmung und Beratung erfolgen.
Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aspekten der Einschulung können Interessierte die Websites des jeweiligen Bildungsministeriums besuchen, wo detaillierte Informationen zur Verfügung stehen, wie auch in der Broschüre des Bildungsministeriums „Ich freue mich auf die Schule“.