Rhein-Erft-KreisThüringen

Blitzer-Alarm auf der A4: Wo sollten Autofahrer heute besonders aufpassen?

Am 5. Mai 2025 wurden an der Autobahn A4 in Thüringen insgesamt vier mobile Radarkästen eingerichtet, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überwachen. Die genaue Position der Messstellen kann im Tagesverlauf geändert werden, was sowohl zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als auch zur Anpassung der Verkehrsüberwachung dient. Laut aktuellen Informationen wurden die Messstellen zuletzt am 5. Mai 2025 um 15:12 Uhr aktualisiert.

Diese Maßnahmen sind Teil der bundesweiten Bemühungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die unter anderem durch bußgeldbewährte Kontrollen der Geschwindigkeit unterstützt werden. Raser und Drängler müssen mit entsprechenden Bußgeldern und möglichen Fahrverboten rechnen. In Deutschland schützt die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus bietet der Bußgeldkatalog eine detaillierte Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen.

Details zu Geschwindigkeitsmessungen

Wie auf bussgeldkatalog.org berichtet wird, sind die Ziele der Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland die Verkehrssicherheit und die Erziehung zu regelkonformem Fahren. Im Jahr 2013 erhielten mehr als 5.000 Autofahrer Punkte aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen, zusätzlich zu den verhängten Bußgeldern und gelegentlichen Fahrverboten.

Die Funktionsweise der Verkehrsradaranlagen erfolgt über den Doppler-Effekt, indem ein Signal gesendet wird, das die Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch eine Weg-Zeit-Berechnung ermittelt. Mobile Geräte können an verschiedenen Standorten eingesetzt werden, während stationäre Radaranlagen weit verbreitet sind. Bei Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Foto aufgenommen, woraufhin ein Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter geschickt wird.

Messfehler sind jedoch nicht ausgeschlossen, da sie durch falsche Platzierung oder technische Mängel entstehen können. Die Toleranzgrenzen für Geschwindigkeitsmessungen betragen unter 100 km/h einen Abzug von 3 km/h; bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug bei 3 %.