
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem bedeutenden Urteil zugunsten des Generalbundesanwalts entschieden, dass die rechtsextreme Kampfsportgruppe Knockout 51 möglicherweise als terroristische Vereinigung eingestuft werden könnte. Der Beschluss führt dazu, dass das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena über die Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder verhandeln muss, anstelle des Landgerichts Gera.
Das OLG hatte ursprünglich die Anklage des Generalbundesanwalts nur teilweise zugelassen und den Fall nach Gera verwiesen. In seiner neuen Entscheidung sieht der BGH jedoch einen hinreichenden Tatverdacht, der eine höhere juristische Gewichtung ermögliche. Das OLG hatte die Gruppierung zuvor lediglich als kriminelle Vereinigung eingestuft.
Anklagepunkte und Vorwürfe
Die Gruppierung Knockout 51, die überregional mit rechtsradikalen Kräften vernetzt ist und in sieben Bundesländern aktiv sein soll, wird verdächtigt, sich durch willkürliche Gewalttaten in bestimmten Stadtgebieten als „Ordnungsmacht“ aufspielen zu wollen. Diese Gruppe hat angeblich damit begonnen, sich zu bewaffnen sowie halbautomatische Schusswaffen zu bauen. Laut dem Generalbundesanwalt hat die Gruppe Männer für gewaltsame Angriffe auf Polizisten und Andersdenkende geschult und strebt auch die Tötung von Linksextremisten an.
In der Verhandlung in Jena müssen die drei Angeklagten sich wegen ihrer Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung verantworten, während ein weiterer Angeklagter wegen Unterstützung angeklagt ist. Im Juli 2024 wurden bereits vier Mitglieder der Gruppe wegen ihrer Mitgliedschaft verurteilt. Die neuen Angeklagten wurden im Dezember 2023 festgenommen, darunter ein mutmaßlicher Rädelsführer, der als Mitbegründer der Gruppierung gilt.
Das OLG Jena wird außerdem den Prozess gegen vier andere Mitglieder von Knockout 51 führen, die sich ebenfalls wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen. Diese Gruppe, die spätestens im März 2019 gegründet wurde, plante, junge Männer mit rechtsextremem Gedankengut zu indoktrinieren und Körperverletzungen sowie Tötungen im Kontext ihrer Ideologie durchzuführen.
Der Prozess in Jena wird bis März 2024 insgesamt 38 Verhandlungstage umfassen, und die Angeklagten sind alle mutmaßliche Rechtsextremisten aus dem Raum Eisenach. Sie sollen versucht haben, in ihrer Region einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu schaffen und hatten sich auf körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten und Angehörigen der linken Szene vorbereitet. Die Gruppe betrachtete die Tötung von Personen spätestens seit April 2021 und war dabei auch auf Auseinandersetzungen mit der militanten Antifa aus.
Die einzelnen Vorfälle und die damit verbundenen rechtlichen Schritte haben das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die bedrohlichen Aktivitäten von rechtsextremen Gruppierungen in Deutschland gelenkt, wie stern.de berichtet. Darüber hinaus wurden die Vorwürfe und der Prozessverlauf auch von den Stuttgarter Nachrichten thematisiert, die über die brutalen Methoden und die Ideologie der Gruppe berichteten.