Jena

Wichtige Infos: Einschränkungen im Bürgerservice Jena ab 26. März!

Die Stadt Jena wird in der Zeit vom 26. März bis voraussichtlich 2. April 2025 aufgrund einer umfassenden Software-Umstellung ihren Bürgerservice nur eingeschränkt anbieten. Die Umstellung hat das Ziel, die Abläufe im Bürgerservice zu modernisieren und zu verbessern. In diesem Zeitraum sind einige wichtige Dienstleistungen nicht verfügbar.

Besonders betroffen von den Einschränkungen sind die Bereiche der Wohnungsanmeldung, der Ausgabe von Ausweisdokumenten sowie Kfz-Zulassungen. Nach Angaben von jenatv.de können folgende Leistungen vom 26. bis 31. März nicht in Anspruch genommen werden:

  • Wohnung an-, um- und abmelden
  • Beantragung und Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten
  • PIN-Änderungen bei der Online-Ausweisfunktion
  • Verlust- und Wiederfund-Meldung von Ausweisdokumenten
  • Kfz-Zulassungsvorgänge, die eine An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Jena erfordern
  • Beantragung oder Verlängerung von Bewohnerparkausweisen
  • Beantragung von Parkerleichterungen und Parkausweisen für Schwerbehinderte
  • Beantragung von Meldebescheinigungen
  • Beantragung von Führungszeugnissen (alternativ online möglich)
  • Melderegisterauskünfte
  • Online-Anträge (außer i-Kfz vom 24.03. bis 31.03.2025)
  • Beantragung oder Verlängerung des Jenabonus (26.03. – 02.04.2025)

Die telefonische Terminvereinbarung unter 0049 3641 49-3800 oder eine persönliche Vereinbarung vor Ort bleiben während dieser Zeit weiterhin möglich, wie auch die Informationen von service.jena.de bestätigen. Außerdem wird der Empfang im Bürgerservice besetzt sein und das Fundbüro wird geöffnet sein.

Voraussichtlich ab dem 2. April stehen alle Dienstleistungen wieder uneingeschränkt zur Verfügung.