
Am Donnerstagmittag wurde in Lörrach ein Hund aus einem Auto auf einem Friedhofsparkplatz befreit. Mehrere Anrufer informierten die Polizei, dass der Hund seit längerer Zeit in einem verschlossenen Fahrzeug eingesperrt war. Die Fenster des Autos waren geschlossen, und dem Tier war es nicht möglich, an Trinkwasser oder frische Luft zu gelangen.
Beim Eintreffen von Polizei und Freiwilliger Feuerwehr bestätigten die Einsatzkräfte den Sachverhalt. Um den Hund zu befreien, war es notwendig, eine Seitenscheibe des Fahrzeugs einzuschlagen. Der Hund blieb bei der Aktion unverletzt und wurde in ein umliegendes Tierheim gebracht. Weitere Überprüfungen ergaben, dass das Fahrzeug durch das Landratsamt Lörrach zur Entstempelung ausgeschrieben war. Die Autokennzeichen sowie die Fahrzeugdokumente wurden von der Polizei sichergestellt und an die zuständige Behörde übergeben.
Rechtliche Aspekte der Tierrettung
In ähnlichen Fällen ist es wichtig, dass Passanten zunächst den Halter des Tieres ausfindig machen. Wenn der Halter nicht erreichbar ist, sollten Polizei oder Feuerwehr gerufen werden. Das Einschlagen einer Autoscheibe zur Rettung eines Tieres ist nur erlaubt, wenn die Rettungskräfte nicht rechtzeitig eintreffen können und das Tier in akuter Lebensgefahr ist. Dies wurde beispielsweise in einem Vorfall in Hamburg deutlich, wo ein Hund bei 25 Grad Außentemperatur in einem Auto eingesperrt war und die Feuerwehr die Heckscheibe einschlagen musste, um ihn zu befreien.
Temperaturen im Auto können bereits bei 20 Grad in weniger als einer Stunde lebensbedrohlich werden; bei über 30 Grad kann dies sogar nach 10 Minuten der Fall sein. Häufig wird von Tieren berichtet, die das Warten im heißen Auto nicht überleben. Die rechtlichen Aspekte zur Tierrettung sind klar geregelt: Bevor eine Scheibe eingeschlagen wird, sollte der Halter gesucht und die Polizei informiert werden. Zeugen sollten hinzugezogen werden, um die Notsituation zu dokumentieren.
Strafen für Hundebesitzer, die gegen die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) verstoßen, können schwerwiegende Folgen haben. Von Geldstrafen bis zu 25.000 Euro bis hin zu Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren ist alles möglich. Gerichte werten das Wartenlassen von Hunden häufig als fahrlässige Tierquälerei, und die Kosten für den Einsatz von Polizei und Feuerwehr müssen in der Regel vom Tierhalter getragen werden, wie [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/auto-als-hitzefalle-fuer-tiere-die-wichtigsten-rechtsfragen-rund-um-die-rettung-von-hund-katz-co_113819.html) hinweist.