
In Aschaffenburg hat ein tragischer Messerangriff auf eine Kindergartengruppe am 22. Januar 2025 für Schlagzeilen gesorgt. Ein 28-jähriger, abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan attackierte mit einem Küchenmesser mehrere Personen im Park Schöntal. Bei dem Vorfall kamen ein zweijähriger Junge aus Marokko und ein 41-jähriger Mann, der versuchte zu helfen, ums Leben. Zudem wurden drei weitere Personen, darunter ein zweijähriges Mädchen aus Syrien, ein 72-jähriger Mann sowie eine 59-jährige Erzieherin, schwer verletzt.
Der mutmaßliche Täter wurde wenige Minuten nach der Tat festgenommen. Er war am 19. November 2022 nach Deutschland eingereist und hatte am 9. März 2023 einen Asylantrag gestellt, der im Juni 2023 als unzulässig abgelehnt wurde. Laut den Behörden war er ein sogenannter Dublin-Fall, da er zuvor in Bulgarien Asyl beantragt hatte. Die bayerischen Ausländerbehörden erhielten erst am 26. Juli 2023 die Information über die Ablehnung seines Asylantrags, was die rechtzeitige Organisation seiner Abschiebung verhinderte.
Aufenthaltsstatus und psychische Probleme
Der Mann lebte zuletzt in einer Unterkunft in Alzenau und hatte mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung und Betrug. Er hätte Ende Dezember 2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten sollen, was jedoch nicht geschah. Am Abend nach dem Angriff wurde eine einstweilige Unterbringung des Verdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Ihm werden zweifacher Mord, zweifacher versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Hinweise auf ein islamistisches Motiv wurden nicht gefunden, die Ermittler prüfen jedoch, ob eine psychische Erkrankung des Mannes eine Rolle spielte. Aufgrund dieser Erkrankung hatte er seit Dezember 2024 eine gerichtlich bestellte Betreuerin.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann erklärte, dass das Dublin-Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde und der Mann bis zu dem Angriff keine Reisedokumente erhalten konnte. Abschiebungen nach Afghanistan sind zurzeit nicht möglich, im Jahr 2024 bereitete Deutschland jedoch 1.361 Abschiebungen afghanischer Staatsbürger vor, hauptsächlich Dublin-Fälle.
Der Vorfall hat auch Fragen zur Asylverfahren und den damit verbundenen Abläufen aufgeworfen. So berichtete [fuldaerzeitung.de](https://www.fuldaerzeitung.de/panorama/aschaffenburg-zeigt-passiert-oefter-was-uns-das-asylverfahren-des-tatverdaechtigen-von-zr-93532022.html), dass der Täter bereits im Dezember 2024 eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan angekündigt hatte und sich um Papiere beim Generalkonsulat bemühte. Allerdings wurde sein Asylverfahren durch diese Ankündigung beendet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte bereits im Juni 2023 seinen Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung nach Bulgarien angeordnet. Die Zustimmung Bulgariens zur Abschiebung lag im Februar 2023 vor, jedoch verpassten die deutschen Behörden die Frist zur Abschiebung, die bis Juli 2023 hätte erfolgen müssen.
Rechtsanwalt Julius Becker kritisierte als Behördenversagen und wies darauf hin, dass die freiwillige Ausreise des Asylbewerbers zur Beendigung des Asylverfahrens führte. Zudem äußerte er Bedenken hinsichtlich der Forderungen nach einem schärferem Asylrecht von CDU-Chef Friedrich Merz und merkte an, dass Merz‘ Vorschläge der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Grundgesetz widersprechen würden, da Abschiebehaft nicht nur aufgrund einer Ausreisepflicht angeordnet werden kann, sondern auch Fluchtgefahr bestehen muss.