Altenkirchen (Westerwald)Deutschland

Tourist in Altenkirchen: Polizei stoppt betrunkenen Autofahrer!

In der Nacht zum 26. Januar 2025 führte die Polizei in Altenkirchen eine Verkehrskontrolle durch, bei der ein 38-jähriger Tourist ins Visier der Beamten geriet. Um 0.19 Uhr fiel den Polizisten der deutliche Alkoholgeruch des Mannes auf, was zur Durchführung weiterer Maßnahmen führte. Der Tourist war in Deutschland, um seinen Bruder zu besuchen.

Aufgrund des Verdachts der Alkoholbeeinflussung ordnete die Polizei die Entnahme einer Blutprobe an. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und sein Führerschein sichergestellt. Besonders zu beachten ist, dass der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hatte. Um den Anspruch auf Strafverfolgung zu sichern, ordnete die Polizei zudem eine Sicherheitsleistung an.

Bluttests bei Alkoholverdacht

Die Verfahren bei der Entnahme von Blutproben sind klar geregelt. Laut Informationen von bussgeldkatalog.org dürfen Bluttests von einem Arzt durchgeführt werden, wenn ein Verkehrsteilnehmer auffällig ist. Alkohol- und Drogenfahrten werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft, jedoch können sie je nach Schweregrad auch als Straftaten geahndet werden.

Ein Bluttest stellt die rechtskräftigen Werte für Alkohol- oder Drogenmissbrauch sicher und ist notwendig, um den Verdacht auf eine rauschbedingte Verkehrsstraftat zu überprüfen. Bei Verkehrskontrollen kann die Polizei die Blutentnahme anordnen, und die betroffenen Personen müssen diese dulden, da Widerstand gegen die Maßnahme strafbar ist. Die Ergebnisse solcher Tests sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden verfügbar und werden schriftlich festgehalten.