
Am 31. März 2025 hat der Regionalrat Münster die Änderung des Regionalplans Münsterland beschlossen. Dieses Planungsverfahren dauerte mehr als fünf Jahre und zielt darauf ab, die räumlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung in der Region mit ihren 66 Städten und Gemeinden zu schaffen. Der Regionalplan ist von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung im Münsterland, das urbanen Zentren, ländlichen Räumen und innovativen Wirtschaftsstandorten umfasst.
Zu den wesentlichen Themen der Planänderung gehören die Schaffung von Raum für Wohnen, die Unterstützung der Wirtschaft, der Klima- und Ressourcenschutz sowie die Ausweisung von Windenergiebereichen. Der Anlass für die Plananpassung war die Notwendigkeit, sich an den geänderten Landesentwicklungsplan NRW sowie an gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen wie Klimawandel, Flächenknappheit und Energiewende anzupassen.
Schwerpunkte der Planänderung
Mildenberger bemängelte, dass die Bezirksregierung Münster nicht die gleichen Kriterien wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angewandt habe. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode mindestens 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen ans Netz zu bringen. Bis Ende des dritten Quartals 2023 wurden landesweit erst 67 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von 298 Megawatt in Betrieb genommen. In diesem Kontext betonte Mildenberger die Notwendigkeit, mehr Flächen für neue Windenergieprojekte bereitzustellen und warnte vor den Konsequenzen, falls der Regionalrat an ungeeigneten Flächen festhalten sollte. Diese Entscheidung könnte die finanziellen Beteiligungen an Windprojekten für Bürger, Stadtwerke und Kommunen gefährden und weniger preisgünstigen Windstrom für die Industrie sowie lokale Unternehmen im Münsterland zur Verfügung stellen. Der LEE NRW fordert daher eine gründliche Überarbeitung des Energie-Kapitels im Regionalplanentwurf, um die Vorreiterrolle beim Windenergieausbau zu sichern.