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Tschechischer Jäger in Deutschland: Getränke oder Waffen im Gepäck?

Bundespolizisten haben am Gründonnerstag bei einem tschechischen Jäger am Grenzübergang Furth im Wald im Landkreis Cham mehrere Waffen sichergestellt. Der 62-jährige Tscheche wollte in Deutschland einkaufen, konnte jedoch nicht die erforderlichen Berechtigungsscheine vorlegen.

Bei der Kontrolle des Autos mit tschechischer Zulassung entdeckten die Beamten im Laderaum ein Jagdgewehr in unterladenem Zustand, fünf Patronen im eingeführten Magazin des Gewehrs, einen Schalldämpfer sowie ein Wärmebild-Zielfernrohr, die am Gewehr montiert waren. Des Weiteren wurde eine Tasche mit einer Pistole im unterladenen Zustand sichergestellt, die mit zwölf Patronen geladen war, sowie ein zweites Magazin mit elf Patronen.

Illegaler Waffenbesitz und Konsequenzen

Obwohl der Jäger einen tschechischen Jagdschein, einen Waffenschein und einen Waffenausweis für die Pistole vorlegen konnte, fehlte ihm der Waffenschein für das Gewehr und der erforderliche europäische Feuerwaffenpass. Der Mann gab an, lediglich Getränke in Deutschland kaufen zu wollen. Die Bundespolizisten stellten die Waffen und die Munition sicher und das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen illegalen Verbringens, Besitzes und Führens von Waffen.

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den illegalen Waffenbesitz in Deutschland zu verdeutlichen, wird darauf hingewiesen, dass der Besitz von Schusswaffen ohne entsprechende Genehmigungen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Laut [Bussgeldkatalog.net](https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/illegaler-waffenbesitz/) können Bußgelder bis zu 10.000 Euro festgelegt werden, und im schlimmsten Fall drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, wenn der Erwerb oder Besitz von Schusswaffen ohne die notwendigen Berechtigungen erfolgt.

Der Jäger hinterlegte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro und durfte anschließend weiterreisen.