
Am 26. Januar 2025, gegen 20:30 Uhr, alarmierte ein Mitteiler die Polizei über eine Versammlung von rund 30 Jugendlichen auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Neumarkt-St. Veit. Es wurde berichtet, dass einige der Anwesenden möglicherweise Waffen mitgeführt hätten. Die Polizei reagierte daraufhin umgehend und entsandte mehrere Streifenwagen zum Einsatzort.
Nachdem die Polizeikräfte eintrafen, entfernten sich einige Personen von der Versammlung. Glücklicherweise konnte keine körperliche Auseinandersetzung festgestellt werden. Während der anschließenden Identitätsfeststellung wurden elf Personen im Alter von 15 bis 21 Jahren kontrolliert. Diese stammten aus den Landkreisen Rottal-Inn und Erding.
Waffen und Strafmaßnahmen
Im Verlauf der Kontrollen wurden bei drei Personen verbotene Gegenstände sichergestellt, darunter ein Schlagring, ein Butterflymesser und ein Springmesser. Außerdem fanden die Beamten zwei Elektroschocker am Einsatzort, die jedoch keiner Person zugeordnet werden konnten. Gegen die Betroffenen wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.
Die Polizeiinspektion Mühldorf erhielt Unterstützung von weiteren Polizeikräften, einschließlich der Polizeidienststellen in Altötting, Burghausen sowie der Bundespolizei.
Illegaler Waffenbesitz ist in Deutschland ein ernstzunehmendes Vergehen, wie auch die [Bussgeldkatalog.net](https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/illegaler-waffenbesitz/) berichtet. Der Besitz von nicht erlaubnispflichtigen Waffen oder verbotenen Waffen ist strafbar und kann mit hohen Bußgeldern und Freiheitsstrafen geahndet werden.