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Wahlsoftware in der Kritik: Sicherheitsrisiken vor der Bundestagswahl

Am 23. Januar 2025 steht die Bundestagswahl in Deutschland bevor, die am 23. Februar stattfinden wird. Die Wahl erfolgt nicht nur analog mit Stift, Papier und Briefumschlägen, sondern auch mithilfe einer Software, die für die Schnellmeldungen genutzt wird und somit die Grundlage für vorläufige Wahlergebnisse bildet. Allerdings gibt es erhebliche Kritik an der Wahlsoftware. Diese wurde aufgrund von Qualitätsmängeln und Fehlern in der Vergangenheit, wie etwa einer falschen Sitzverteilung in Sachsen im September, in der die AfD fälschlicherweise eine Sperrminorität zu erhalten schien, stark in Frage gestellt. Sicherheitsschwächen der Software wurden zudem von Experten festgestellt und die aktuelle Anwendung erfüllt nicht alle Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die Wahlsoftware wird von der votegroup GmbH bereitgestellt, deren Hauptsitz in Aachen ist und die zusätzlich Büros in Berlin und Gütersloh hat. Über 90% der Kommunen in Deutschland setzen auf die Software der votegroup. Der kommunale IT-Dienstleister ist die Nachfolgegesellschaft der vote iT GmbH und hat in der Vergangenheit mehrere Übernahmen getätigt. Zu den Softwareprodukten zählen „elect“, „Elect-WAS“, „IVU-elect“, „votemanager“, sowie das Wahlabwicklungssystem (WAS) und der Wahlmanager. Die votegroup GmbH gehört mehrheitlich kommunalen IT-Dienstleistern, wobei 70% der Anteile bei regio iT und 20% bei der AKDB liegen. Während die votegroup Gewinne erzielt, die an ihre Gesellschafter ausgeschüttet werden, arbeitet die AKDB nicht gewinnorientiert.

Forderungen nach Transparenz und Open-Source-Software

Die Diskussion um die Transparenz und öffentliche Verfügbarkeit des Quellcodes der Wahlsoftware nimmt weiterhin zu. Es gibt eine anhaltende Forderung nach dem Prinzip „Public Money – Public Code“ für staatlich finanzierte Software. Sicherheitsbedenken stehen allerdings einer Veröffentlichung des Quellcodes entgegen, es wird jedoch argumentiert, dass mehr Sicherheit durch eine Offenlegung erreicht werden könnte. Derzeit existiert keine verlässliche Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung des Quellcodes, da die Zustimmung des Herstellers erforderlich ist.

In Bezug auf andere Bundesländer gab es bei den Wahlen in Brandenburg und Sachsen ebenfalls Rechenfehler, die auf Probleme mit der Wahlsoftware zurückzuführen sind. Der Chaos Computer Club (CCC) hat die Offenlegung des Quellcodes gefordert. In Berlin, wo eine proprietäre Wahlsoftware eingesetzt wird, wurde der Senat gefragt, welche Rolle die Offenlegung des Quellcodes spielt, was in der Drucksache 19/20409 dokumentiert ist. Der Senat erklärte, dass ein offener Quellcode bislang kein Kriterium bei der Ausschreibung darstellt. Der Vertrag für die verwendete Wahlsoftware verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.

Die Thematik der Wahlauswertungssoftware wurde bereits in den Jahren 2018 und 2020 politisch behandelt. Der Berliner Senat betont die Wichtigkeit von Transparenz, Sicherheit und digitaler Souveränität der Software, steht der Nutzung von Open-Source-Software jedoch nur bei Einhaltung entsprechender rechtlicher Rahmenbedingungen positiv gegenüber. Die Behörde hat Kenntnisse über länderübergreifende Initiativen zur Entwicklung von Wahlsoftware, jedoch sind keine deutschlandweiten Anstrengungen hinsichtlich der Nutzung solcher Software bekannt. Für die kommenden Wahlen sind umfangreiche Tests in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geplant, und die Informationssicherheit besitzt für den Senat höchste Priorität, während auch die Einbindung Berlins in bundesweite Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet ist.