Deutschland

Windkraft-Ausbau im Allgäu: Neues Vorranggebiet in Sicht!

Im aktuellen Entwurf des Regionalen Planungsverbands Allgäu wurde ein zuvor vorgesehenes Windkraftgebiet im Grenzbereich von Grünenbach, Stiefenhofen und Missen-Wilhams entfernt. Anstelle dessen wurde eine 18 Hektar große Fläche als mögliches Vorranggebiet für Windkraft südwestlich der vorherigen Fläche vorgesehen. Diese neue Fläche erstreckt sich über die Gemeinden Grünenbach und Stiefenhofen und befindet sich nordöstlich der Königsalpe, die ein beliebtes Ausflugsziel ist.

Der Gemeinderat von Grünenbach hat einstimmig eine positive Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband abgegeben, was den Planungen zusätzlichen Rückhalt verleiht. Laut Allgäuer Zeitung ist dies ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der Windkraftnutzung in der Region.

Fortschreibung der Windenergienutzung

Die Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie – wird bereits seit dem 02. Juni 2022 vom Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Allgäu vorangetrieben. Dabei wurden geänderte Kriterien von Bundes- und Landesregierung berücksichtigt, die in einem Kriterienkatalog zusammengefasst sind. Auf dieser Basis wurde eine Karte mit Suchräumen erarbeitet, welche die Grundlage für die neuen Planungen bildet.

Am 25. November 2022 fand eine informelle Anhörung zum Kriterienkatalog und den Suchräumen statt, zu der über 100 Stellen sowie die Öffentlichkeit eingeladen wurden, um Stellung zu den identifizierten Suchräumen zu beziehen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und führten zu grundlegenden Änderungen der Suchraumkulisse. So hat sich beispielsweise die Abkehr vom Individuenschutz hin zum Populationsschutz für kollisionsgefährdete Arten als entscheidend erwiesen. Zudem wurden Änderungen im europäischen Naturschutzrecht und andere naturschutzfachliche Themen berücksichtigt.

Ein Vor-Entwurf wurde erarbeitet, der am 27. November 2024 beschlossen wurde, und die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt jetzt durch Bekanntmachungen der Anhörungsunterlagen auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands Allgäu. Der Entwurf des neuen Teilkapitels B IV 3.2 wird zur Einsicht bei den Landratsämtern Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu sowie in Kempten und Kaufbeuren ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt vom 23. Dezember 2024 bis 22. März 2025 zu den üblichen Öffnungszeiten. Bis zum 22. März 2025 können schriftliche Äußerungen zu den Suchräumen eingereicht werden, wie region.allgaeu.org berichtet. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit jedoch nicht begründet.