
In Gehlenbeck kam es zu Schäden an den Wurzeln von Straßenbäumen, die durch Grabenräumarbeiten an der Isenstedter Straße K 56 verursacht wurden. Bei einem Ortstermin äußerten sich mehrere Verantwortliche, darunter Harald Bloem, der Arbeitsgruppenleiter des Straßenbauhofs, sowie Beatrix Aden, die Amtsleiterin, und Matthäus Schmidt, Dezernent.
Der Kreis führt die Grabenräumarbeiten regelmäßig durch und beauftragt dazu externe Fachfirmen. Für das aktuelle Jahr steht ein Budget von 100.000 Euro zur Verfügung, was ausreicht, um etwa zehn Kilometer Straßenrand zu bearbeiten. Nach knapp zehn Jahren wurde nun der Straßenseitengraben an der K 56 geräumt. Bei den Arbeiten wurden jedoch die Wurzeln der Straßenbäume beschädigt, die sich in Richtung des Grabenwassers ausgedehnt hatten.
Maßnahmen zur Wurzelsicherung
Auf die Schäden wurde umgehend reagiert. Harald Bloem wies darauf hin, dass sofortige Pflegemaßnahmen für die geschädigten Wurzeln eingeleitet wurden. Er betonte, dass derzeit keine akute Gefährdung der Bäume zu befürchten sei, da nur die äußeren Wurzeln betroffen sind. Die Bäume befinden sich auf Lößlehmboden und sind gut versorgt. Zudem werden regelmäßige Pflegearbeiten an den Baumkronen durchgeführt, sodass mit einer vollständigen Erholung der Bäume gerechnet werden kann.
Im Zusammenhang mit Wurzelschäden an geschützten Bäumen ist es wichtig zu beachten, dass solche Schäden auch Abwasserleitungen verstopfen können, wie [Haufe] berichtet. Diese Schäden können die Standfestigkeit von Grenzmauern beeinträchtigen und Plattenwege sowie betonierte Grundstücksauffahrten beschädigen. Nach gerichtlicher Auffassung rechtfertigen solche Schäden jedoch nicht das Fällen eines geschützten Baums, sofern die Behebung der Schäden mit vertretbarem finanziellen Aufwand möglich ist. Der Umfang der Schäden und die Höhe der Sanierungskosten könnten sogar einen Anspruch auf eine Fällgenehmigung begründen.