DeutschlandRhein-Hunsrück-Kreis

Zeugen gesucht: Gefährliche Überholmanöver auf der B327!

Am 26. Januar 2025 berichtete die Polizeiinspektion Simmern über mehrere Vorfälle im Rhein-Hunsrück-Kreis, darunter gefährliche Überholmanöver, Trunkenheit im Verkehr und einen Einbruchsdiebstahl.

Bei einem Vorfall am 24. Januar 2025, gegen 8:20 Uhr, kam es auf der B327, von „Blümlingshof“ in Richtung Kappel, zu gefährlichen Überholvorgängen durch einen schwarzen BMW 535i mit polnischer Fahrzeugkennung. Der 39-jährige Fahrzeugführer konnte von der Polizei kontrolliert werden. Die Polizeiinspektion Simmern bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Hinweise.

Trunkenheit im Verkehr und Einbruchsdiebstahl

Einen Tag später, am 25. Januar 2025, wurde am Nachmittag ein 44-jähriger Mann im Rhein-Hunsrück-Kreis bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizeiwache Hahn überprüft. Der Mann zeigte drogenspezifische Auffälligkeiten und ein positiver Drogentest sowie ein Alkoholtest von 0,97 Promille wurden festgestellt. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt, eine Blutentnahme durchgeführt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag, gegen 1:55 Uhr, in der Mozartstraße in Rheinböllen. Ein unbekannter männlicher Täter brach in ein Einfamilienhaus ein, wobei er über den rückwärtigen Terrassenbereich und ein Fenster Zugang erhielt. Ein 34-jähriger Bewohner störte den Täter, der daraufhin flüchtete. Die Flucht erfolgte vermutlich mit einem Kleinwagen in unbekannte Richtung. Eine polizeiliche Fahndung blieb ohne Erfolg, und es ist kein bekanntes Stehlgut ermittelt worden. Auch hier bittet die Polizeiinspektion Simmern um sachdienliche Hinweise.

Die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind in Deutschland klar geregelt. Laut [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafverfahren-wegen-fahren-unter-alkoholeinfluss-316-stgb-schnelle-hilfe-vom-fachanwalt-234685.html) können hohe Strafen und längere Führerscheinentzüge die Folge sein, wenn ein Fahrer nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Für Autofahrer liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille, während dies für Fahrradfahrer bereits ab 1,6 Promille gilt.

Die Polizeiinspektion Simmern ist unter der Telefonnummer 06761/ 9210 zu erreichen.