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Gesetz für höhere Verteidigungsausgaben: Steinmeier setzt entscheidenden Schritt!

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 22. März 2025 ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes unterzeichnet, das nach der Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat in Kraft tritt. Steinmeier überprüfte die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, welches bereits vom Bundesverfassungsgericht behandelt wurde.

Die Neuregelung sieht vor, dass Verteidigungsausgaben von über 1% der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Zudem wird ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur- und Klimaschutzprojekte aufgelegt. Des Weiteren wird die Schuldenbremse für die Länder etwas gelockert.

Zustimmungen im Bundestag und Bundesrat

Im Bundesrat erhielt das Gesetz 53 von 69 Stimmen, was mehr als erforderlich ist. Im Bundestag stimmten 512 Abgeordnete für das Gesetz, während 206 dagegen votierten, sodass auch hier die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Die Einigung auf das Vorhaben erfolgte zwischen Union, SPD und Grünen nach längeren Verhandlungen, wobei die Grünen für die Zweidrittelmehrheiten erforderlich waren.

Details zu den Debatten um die Gesetzesänderungen wurden bereits am 13. März 2025 im Deutschen Bundestag in der ersten Lesung diskutiert. Dabei stand ein Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU im Mittelpunkt, der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse ausnehmen und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen einrichten soll. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, den Ländern mehr Spielraum bei der Verschuldung zu gewähren. Die Vorschläge entstanden aus Sondierungsgesprächen innerhalb der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl am 23. Februar.

Die Notwendigkeit der Änderungen wurde sowohl von SPD-Fraktionsvorsitzendem Lars Klingbeil als auch von CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendem Friedrich Merz betont, wobei letzterer eine schnelle Beschlussfassung forderte und auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit hinwies. Kritiker wie die AfD, Die Linke und die Gruppe BSW äußerten dagegen Bedenken und bezeichneten die Gesetzesänderungen als problematisch oder als „Blankoscheck für Aufrüstung“.