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Wahlvorbereitung in Berlin: Wichtige Termine und Fristen im Überblick!

Die Vorbereitungen für die Neuwahl zum Deutschen Bundestag im Februar 2025 laufen in Berlin auf Hochtouren. Wie t-online.de berichtet, beginnen die Maßnahmen zur Wahlorganisation Mitte Januar 2025. Ab dem 12. Januar dürfen die Parteien bereits Wahlplakate aufhängen. Ab dem 14. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen an die rund 2,4 Millionen Wahlberechtigten versendet.

Zusätzlich können ab dem 14. Januar auch Briefwahlunterlagen beantragt werden, der Versand dieser Unterlagen startet vier Wochen später. Ein wichtiger Termin im Vorfeld der Wahl ist der 30. Januar, an dem der Landes- und Bundeswahlausschuss über die zugelassenen Parteien und Kandidaten entscheidet. Die letzte Zustellung der Wahlbenachrichtigungen soll bis zum 2. Februar erfolgen. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnt am 10. Februar.

Wahltag und Wahlbeteiligung

Der Wahltag ist der 23. Februar 2025. gewählt werden kann in insgesamt 2.200 Urnenwahllokalen und 1.205 Briefwahllokalen. Die Wahlbeteiligung wird bei etwa 80 Prozent plus x erwartet. Der Briefwahlzeitraum ist auf zwei Wochen verkürzt, wobei der Briefwahlanteil auf etwa 45 bis 50 Prozent geschätzt wird. Wahlberechtigte werden ermutigt, die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu beantragen und zu nutzen, da diese auch vor Ort in den Bezirkswahlstellen angefordert werden können.

Die Bezirkswahlstellen haben ab dem 10. Februar verlängerte Öffnungszeiten: wochentags von 9:00 bis 18:00 Uhr, am 15. Februar von 8:00 bis 13:00 Uhr und am Freitag vor der Wahl von 8:00 bis 15:00 Uhr. Für die Durchführung der Wahl werden rund 36.600 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt, die bereits Interesse gezeigt haben. Diese erhalten bis zu 120 Euro als Erfrischungsgeld. Ein Teil der Wahlkampagne trägt den Titel „Demokratie begeistert Berlin“ und umfasst unter anderem Videos auf Plattformen wie YouTube und Instagram.

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wie bundeswahlleiterin.de erklärt, weist eine Wahlbenachrichtigung darauf hin, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht im Wahlraum vorzulegen, jedoch muss ein Personalausweis oder Reisepass bereitgehalten werden. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis einzusehen, da eine fehlende Benachrichtigung darauf hindeuten kann, dass man nicht eingetragen ist und somit vom Wählen ausgeschlossen werden könnte.