BerlinBrandenburgBrandenburg an der Havel

Kaufland-Mitarbeiterin verklagt wegen angeblichen Diebstahls!

In Brandenburg an der Havel steht eine Kaufland-Mitarbeiterin namens Karola S. vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG). Die 1992 bei Kaufland angestellte Verkäuferin hat gegen ihre Kündigung Klage erhoben, die aufgrund des Verdachts auf Diebstahl ausgesprochen wurde. Der Vorwurf lautet, sie habe acht Packungen Kümmerling absichtlich gestohlen, was Karola S. vehement bestreitet.

Der Vorfall ereignete sich im August 2023, als Karola S. ihren Einkauf mit einer Geldkarte bezahlte. Die Kümmerling-Packungen wurden dabei nicht gescannt und blieben daher unbemerkt. Am folgenden Tag wurde sie zu einem Personalgespräch eingeladen, in dem ihr ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde. Unter Druck, um einer möglichen Strafanzeige zu entgehen, unterschrieb sie diesen Vertrag. Der Betriebsrat forderte sie zudem auf, einzugestehen, was sie angeblich gestohlen habe, was Karola S. als unangemessene Drohung empfindet.

Klage und rechtliche Auseinandersetzung

Ihren Anwalt, Simon Daniel Schmedes, führt an, dass die Drohung unfair war und sie mit ihrem Geständnis sich selbst belastet habe. Karola S. beteuert, den Fehlbetrag beim Verlassen des Geschäftes nicht bemerkt zu haben. Das LAG wies die Berufung von Karola S. zurück und befand die Kündigung als gerechtfertigt. Die Richter erachteten den Vertrauensbruch, der durch den Verdacht des Diebstahls entstanden sei, als entscheidend. Die Höhe des Schadens spielte dabei eine untergeordnete Rolle.

Laut den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen kann ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Tätigkeit einen Diebstahl begeht, fristlos gekündigt werden. Der Wert des gestohlenen Gegenstands ist meist unerheblich, da ein Diebstahl das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich beeinträchtigt. Eine fristlose Kündigung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe ausgesprochen werden.

Simon Daniel Schmedes hat bereits angekündigt, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einzulegen, um die Entscheidung des LAG anzufechten.