
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant, den gesamten Bezirk in eine Parkraumzone umzuwandeln. Aktuell sind bereits neun Parkraumbewirtschaftungszonen vorhanden, die 58% des Straßenlandes im Bezirk ausmachen. Diese Zonen bringen Parkgebühren von 2 bis 4 Euro pro Stunde, montags bis samstags. Im Jahr 2024 erzielte der Bezirk Einnahmen aus Parkscheinautomaten, Handyparken sowie Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von etwa 11,5 Millionen Euro, was im Vergleich zu den 10,3 Millionen Euro im Jahr 2023 und 7,9 Millionen Euro im Jahr 2022 einen deutlichen Anstieg darstellt, wie Berliner Kurier berichtete.
Angesichts des hohen Parkdrucks im Bezirk stellte der CDU-Abgeordnete Dr. Timur Husein spezifische Fragen zur Ausdehnung der Parkzonen bei der Senatsverkehrsverwaltung. Die geplanten neuen Parkzonen betreffen unter anderem die Halbinsel Stralau sowie nördliches Kreuzberg und nördliches Friedrichshain. Gutachten, die den Bedarf für eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung belegen, liegen bereits vor, und die rechtlichen Voraussetzungen sind gegeben. Derzeit wird ein Zeitplan für die Einführung der neuen Zonen erarbeitet. Es gibt aktuell 79.254 Autofahrer im Bezirk, allerdings wurden seit Dezember 2022 nur 38.966 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Die Einnahmen aus Anwohner- und Handwerkerparkausweisen sowie Betriebsvignetten betrugen im letzten Jahr 182.015,95 Euro. Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Parkvignetten beträgt aktuell 8 bis 10 Wochen, wobei derzeit ein Rückstau von etwa 1.500 Anträgen aufgrund der Einrichtung von vier neuen Parkzonen im Herbst 2024 zu verzeichnen ist. Die Aufarbeitung dieses Rückstaus wird voraussichtlich erst ab Mitte/Ende 2025 möglich sein.
Parkraumbewirtschaftung in Berlin
Zusätzlich wurde in einem Bericht auf Berlin.de darauf hingewiesen, dass es kein Anrecht auf einen freien Parkplatz im öffentlichen Raum für Bewohner*innen oder andere Gruppen in Berlin gibt. Der Wunsch nach mehr kostenlosen Parkständen ist zwar nachvollziehbar, jedoch in einer Großstadt wie Berlin nicht umsetzbar. Das Land Berlin fördert durch verschiedene Gesetze und Planwerke, wie das Mobilitätsgesetz und das Berliner Straßengesetz, Verkehrsarten mit geringerem Flächenbedarf. Die Parkraumbewirtschaftung, die in der StVO geregelt ist, kommt insbesondere den Bewohner*innen zugute, die von Parkgebühren befreit sind. Erfahrungen aus der Einführung von Parkzonen zeigen, dass der Parkdruck in diesen Zonen insgesamt sinkt und insbesondere tagsüber häufig freie Parkstände zu finden sind, ohne jedoch eine Garantie dafür zu bieten.