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Schweinepest: Oppenheim kämpft weiter gegen gefährliche Ausbreitung!

Die Einschränkungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Mainz-Bingen bestehen weiterhin und haben bereits seit einem halben Jahr Bestand. In einer aktuellen Stellungnahme verdeutlichte der Beigeordnete Erwin Malkmus die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, um dem Virus entgegenzuwirken. Besonders in der Stadt Oppenheim ist die Bevölkerung von den Vorgaben betroffen, was zu Unsicherheiten und Forderungen aus dem Stadtrat führte, das Wäldchen in der Region wieder zu öffnen. Malkmus und der Leiter des Veterinäramts, Dr. Markus Wacker, hatten im Dezember den Stadtrat über die laufenden Maßnahmen informiert. Eine schriftliche Antwort auf die diesbezügliche Resolution des Stadtrats sei nicht mehr notwendig, so Malkmus.

In Bezug auf die spezifischen Vorgaben berichtet die [Kreisverwaltung Mainz-Bingen](https://www.mainz-bingen.de/de/afrikanische-schweinepest.php), dass kein Transport von Schweinen in und aus dem betroffenen Gebiet erlaubt ist. Derzeit existieren im Landkreis und in Mainz etwa 300 bis 400 Hausschweine, deren Bestände von den Amtstierärzten des Veterinäramtes überwacht werden. In der gesamten Restriktionszone gilt eine Anleinpflicht für Hunde, um die Wildtiere nicht aufzuscheuchen. Insbesondere in den schutzbedürftigen Gebieten entlang des Rheins, in denen große Wildschwein-Populationen leben, ist es wichtig, diese Zonen zu meiden. Ruhe im Gebiet wird als unerlässlich erachtet, um die Ausbreitung des ASP-Virus zu verhindern.

Jagd- und Monitoringmaßnahmen

Innerhalb der Sperrzone II wurde das Jagdverbot auf alle Wildarten außer Schwarzwild aufgehoben, sofern in den letzten fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt wurden. Die Jagd ist in diesen Revieren nur als Ansitzjagd und unter Verwendung von Schalldämpfern erlaubt, während andere Jagdmethoden, wie die Fallenjagd, ohne Einschränkungen gestattet sind. Im Kerngebiet bleibt das Jagdverbot hingegen bestehen.

Um die situation zu überwachen, wird das betroffene Gebiet intensiv nach infizierten Wildschweinen abgesucht. Dies geschieht unter anderem mittels Drohnen und Wärmebildkameras. Die Kreisjägerschaft wurde um Mithilfe bei diesen Suchaktionen gebeten. Alle Vorgaben für die Restriktionszone sind in der entsprechenden Allgemeinverfügung festgehalten, um die Maßnahmen transparent und nachvollziehbar zu gestalten, wie die [Kreisverwaltung Mainz-Bingen](https://www.mainz-bingen.de/de/afrikanische-schweinepest.php) erläutert. Dr. Markus Wacker betont die Wichtigkeit des gemeinsamen Handelns, um die Seuche effektiv bekämpfen zu können.