
Ein Polizeieinsatz am Erfurter Hauptbahnhof sorgte für Aufsehen, nachdem ein Paar Schuhe aus einem Schließfach ragte. Wie Volksstimme berichtete, vermuteten die Beamten zunächst ein Verbrechen. Bei ihrer Untersuchung stellten sie jedoch fest, dass ein 27-jähriger Mann das Schließfach als Schlafplatz nutzte, um der winterlichen Kälte zu entkommen.
In der Nacht lagen die Außentemperaturen in Erfurt nur knapp über dem Gefrierpunkt. Die Polizisten weckten den Mann und forderten ihn auf, sich einen anderen Übernachtungsort zu suchen, was er schließlich auch tat. Dabei erließen die Beamten dem Mann die vier Euro Schließfachmiete und sahen von einer Strafanzeige ab.
Steigende Obdachlosigkeit in Deutschland
Besonders betroffen sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie junge Erwachsene. Die Situation wird verschärft durch das Vorhandensein von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und anerkannten beziehungsweise geduldeten Geflüchteten. Angesichts der Gefahren, die Obdachlosigkeit für die öffentliche Sicherheit darstellt, sind Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, obdachlose Menschen unterzubringen und deren Grund- und Menschenrechte zu schützen.
Obdachlose haben einen Rechtsanspruch auf Unterbringung, der vor Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden kann, was jedoch in vielen Gemeinden nur unzureichend umgesetzt wird. Eine wichtige Unterstützung für Betroffene stellt das bereitgestellte Material dar, das bei der Geltendmachung ihres Unterbringungsanspruchs helfen soll.