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Mannheim schließt sich Tübingen an: Kommt die Verpackungssteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer in Tübingen für rechtens erklärt. Diese Steuer wurde am 1. Januar 2022 eingeführt und betrifft Einweg-Verpackungen für Produkte zum Mitnehmen. Verkäufer von Speisen und Getränken sind verpflichtet, eine Abgabe für Einweg-Verpackungen zu zahlen. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf andere Städte in Baden-Württemberg, insbesondere auf Mannheim, wo seit 2023 über die Einführung einer ähnlichen Verpackungssteuer diskutiert wird.

Die SPD im Mannheimer Gemeinderat begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Steuer. Eine Sprecherin der Stadt Mannheim teilte mit, dass die Stadt die Entscheidung des Gerichts zur Tübinger Verpackungssteuersatzung mit Interesse beobachtet. Mannheim wird das Urteil analysieren und zeigt sich grundsätzlich offen gegenüber dem Thema. Dabei wird auch geprüft, ob es zu einer Kollision mit EU- oder Bundesrecht kommen könnte, bevor eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt wird. Auf Bundesebene gibt es derzeit Unklarheiten bezüglich der Umsetzung der EU-Plastiksteuer, die eine Doppelbesteuerung vermeiden soll. Eine mögliche Verpackungssteuer könnte insbesondere die Preise für Essen zum Mitnehmen erhöhen.

Details zur Tübinger Verpackungssteuer

Tübingen erhebt seit Anfang 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen. Die Preise belaufen sich beispielsweise auf 50 Cent für einen Kaffee-Pappbecher und 20 Cent für einen Strohhalm. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung von Verpackungsmüll sowie die Stärkung des städtischen Haushalts. Die jährlichen Einnahmen aus der Steuer betragen rund 800.000 Euro.

Die Steuer gilt ausschließlich für Einwegverpackungen, die beim Verkauf von Speisen und Getränken für den unmittelbaren Verzehr verwendet werden. Mehrwegverpackungen sind von der Steuer ausgenommen. Über die Auswirkungen der Steuer auf die Gastronomieszene ist zu berichten, dass es zu keiner Zunahme von Insolvenzen bei Imbissbetreibern gekommen ist. Ein bekannter Fall ist die Klage von McDonald’s gegen die Steuer, in der das Unternehmen argumentierte, dass die Stadt nicht zuständig sei. Diese Klage wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, welches die Zuständigkeit der Stadt bestätigte. Die Entscheidung könnte anderen Städten als Vorbild dienen, da sie mehr Handlungsspielraum für ähnliche Steuern erhalten.

Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 1 BvR 1726/23.