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Bundestagswahl 2025: Alle Infos zur Stimmabgabe in Hellenthal!

Am 23. Januar 2025 informieren die Behörden von Hellenthal über die bevorstehende Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird. In Hellenthal haben die Wähler zwei Stimmen: eine für einen Direktkandidaten und eine für eine Partei. Der Ort gehört zum Wahlkreis 91 „Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II“. Die Direktkandidaten sind Detlef Seif (CDU), Andrea Kanonenberg (SPD), Christian Schubert (Grüne), Markus Herbrand (FDP) und Rüdiger Lucassen (AfD). Die Bewegung „Bündnis Sahra Wagenknecht“ hat auf einen Direktkandidaten verzichtet.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Wahlbenachrichtigungen werden 4-6 Wochen vor der Wahl per Post versendet, spätestens bis zum 2. Februar 2025. Diese enthalten Informationen über das Wahllokal sowie Hinweise zur Barrierefreiheit.

Wahlverfahren und Briefwahl

Wähler können entweder persönlich oder per Briefwahl abstimmen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann dennoch mit Personalausweis oder Reisepass wählen, sofern die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wahlbüro der Gemeinde Hellenthal befindet sich in der Rathausstraße 2 und ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr geöffnet.

Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden: per Post, persönlich, schriftlich oder online. Sie müssen bis spätestens 19. Februar 2025 postalisch abgesendet werden, und eine direkte Briefwahl im Wahlbüro ist auch in den Wochen vor der Wahl möglich. Beachten Sie zudem, dass es nicht möglich ist, durch bevollmächtigte Personen an der Wahl teilzunehmen, aber Briefwahlunterlagen können mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden.

Zusätzlich regelt das Grundgesetz den Zeitrahmen für Bundestagswahlen. Demnach müssen Neuwahlen frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Bei vorzeitiger Beendigung sind Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung durchzuführen. Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages begann am 26. Oktober 2021, und der neue Wahltag wurde auf den 23. Februar 2025 bestimmt, nachdem der Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst wurde, wie hellenthal.de ausführlich beschreibt.

Für die Bundestagswahl gilt zudem die Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen, was eine wesentliche Voraussetzung für die parlamentarische Mitgestaltung darstellt, wie ksta.de anmerkt.