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Exhibitionist sorgt für Aufregung am Werther Bahnhof! Polizei ermittelt

Am Donnerstagmorgen, gegen 06:00 Uhr, trat ein merkwürdiger Vorfall am Bahnhof in Werther auf. Zwei weibliche Personen warteten auf ihren Zug nach Nordhausen, als ein männlicher Täter an eine der Frauen herantrat. Der Mann entblößte seinen Unterleib und urinierte neben ihr auf dem Bahnsteig. Anschließend bestiegen alle Personen den Regionalzug in Richtung Nordhausen.

Im Zug sprach der Täter wahllos Passanten an, was die Situation weiter verstärkte. Eine Zeugin beobachtete den Vorfall und informierte umgehend die Polizei, die ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen gegen einen 27-Jährigen eingeleitet hat. Die Polizei bittet die betroffene weibliche Person sowie weitere mögliche Opfer, sich in Nordhausen zu melden. Das zuständige Aktenzeichen lautet 0020466/2025, wie City Report berichtete.

Rechtliche Einordnung

Exhibitionistische Handlungen in der Öffentlichkeit sind strafbar. Gemäß § 183a StGB wird die Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen bestraft. Dazu zählen Aktionen wie Entblößung oder Masturbation. Die Strafe kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. Solche Handlungen sind ohne Strafantrag verfolgbar, wie Kanzlei.law erläutert.

Allerdings fallen Handlungen wie unbekleidetes Sonnen oder Urinieren nicht unter diesen Paragrafen, können aber als Ordnungswidrigkeiten betrachtet werden. Öffentlich ist eine Handlung, wenn sie von einer unbestimmten Anzahl von Personen wahrgenommen werden kann. Ein entscheidendes Kriterium ist die Erheblichkeitsschwelle zur Anstößigkeit: Mindestens ein Beobachter muss sich durch die Handlung ungewollt und ernstlich verletzt fühlen. Die Intention des Täters spielt ebenfalls eine Rolle. Er muss absichtlich ein Ärgernis erregen oder sicher voraussehen, dass dies geschieht.