Vogelsbergkreis

Schicksal des historischen Fachwerkhauses in Alsfeld ungewiss!

Das Zukunft des Fachwerkhauses am Kirchplatz 10 in Alsfeld steht auf der Kippe. Der Eigentümer Günther Gräff ist im April 2023 verstorben, und seitdem ist unklar, ob Erbberechtigte existieren. Ohne die Klärung dieser Erbberechtigung können die Stadt Alsfeld sowie der Vogelsbergkreis nicht aktiv werden, wie oberhessische-zeitung.de berichtet.

Das in gut 600 Jahren alte Gebäude ist baufällig und gilt als einsturzgefährdet. Gräff hatte das Grundstück im Jahr 2015 mit dem Versprechen erworben, den Zustand zu verbessern, jedoch blieb dieses Versprechen unerfüllt. In den Jahren bis 2023 entstanden der Bauaufsicht des Landkreises bereits Kosten in Höhe von rund 80.000 Euro für notwendige Sicherungsmaßnahmen. Diese umfassten unter anderem den Rückbau eines Schornsteins und die Unterfangung einer Stützkonstruktion.

Einsturzgefahr und öffentliche Besorgnis

Aktuelle Berichte machen deutlich, dass das Fachwerkhaus zunehmend verfällt und keine Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Der Verein „Stadtbild Deutschland“ warnt vor einem möglichen Einsturz des Hauses im Winter, so osthessen-news.de. Der Bürgermeister von Alsfeld, Stephan Paule, hat erklärt, dass die Nachlassverwalterin aktiv nach Erben sucht. Falls keine Erben gefunden werden können, würde das Gebäude in den Besitz des Freistaates Bayern übergehen.

Gestartet wurde auch eine Facebook-Gruppe mit dem Namen „Rettet den Kirchplatz 10 in Alsfeld“, um auf die prekäre Situation des Hauses aufmerksam zu machen. In einem offenen Brief an die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, wird auf die Gefahren hingewiesen, die von dem Gebäude ausgehen, einschließlich verfaulter Balken und herabfallender Ziegel. Der Verein zeigt sich zudem an einem möglichen Ankauf des Hauses interessiert, um einen Abriss zu verhindern.

Zusätzlich hat der Vogelsbergkreis Ende 2023 weitere statische Sicherungsmaßnahmen angeordnet, was zusätzliche Kosten in Höhe von 20.000 Euro verursachte. Die Bauaufsicht sieht aktuell keinen akuten Handlungsbedarf, plant jedoch, den bisherigen Eigentümer zur Vorlage eines Standsicherheitsnachweises aufzufordern.