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Altenpflegerin verurteilt: 300.000 Euro von Demenzkranken ergaunert!

Am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wurde eine 41-jährige Altenpflegerin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hat das Ersparte eines 88-jährigen demenzkranken Mannes in Höhe von fast 300.000 Euro erschlichen. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Beweisen, die im Prozess präsentiert wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zusammen mit der Verteidigung auf einen Freispruch plädiert, da sie vermeintlich fehlende Beweise anführten.

Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte mit einer Vollmacht unrechtmäßig hohe Geldbeträge von dem Mann abgehoben hatte. Mit dem ergaunerten Geld finanzierte sie unter anderem den Kauf eines Hauses sowie eines Autos für ihren Sohn. Eine Bankangestellte hatte die Ermittlungen eingeleitet, nachdem ihr hohe Abhebungen an Geldautomaten zu ungewöhnlichen Uhrzeiten aufgefallen waren. Zeugen bestätigten im Prozess, dass der 88-Jährige in einer unaufgeräumten Wohnung lebte, was den Eindruck erweckte, dass sich niemand um ihn kümmerte. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, wie [SWR.de](https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/urteil-prozess-pflegerin-schwaebisch-gmuend-100.html) berichtete.

Weitere Vorfälle eines ähnlichen Betrugs

Ein weiterer Fall im Zusammenhang mit Altenpflegerinnen kam vor das Landgericht Berlin, wo eine 47-jährige Pflegerin zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Sie wurde wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 93 Fällen verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, einen 79-jährigen, ebenfalls an Demenz erkrankten Mann um mehr als 150.000 Euro gebracht zu haben.

Nach dem Tod der Ehefrau des Mannes schuf die Pflegerin Vertrauen und Abhängigkeiten. So wurde sogar von einer möglichen Heirat gesprochen. Aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung erkannte sie die kognitiven Einschränkungen des Mannes und nutzte diese gezielt aus. Sie hatte bereits bis zum Tod der Ehefrau im Dezember 2021 für die Familie gesorgt. Die Anklage zeigt auf, dass sie mehrere Kredit- und Bankkarten des Mannes an sich nahm und die abgehobenen Gelder zur Finanzierung von Reisen und persönlichen Ausgaben verwendete.

Die Geldabhebungen begannen bereits einen Tag nach dem Tod der Ehefrau. Das Gericht stellte fest, dass diese Abhebungen im Widerspruch zur bisherigen Lebensweise des Mannes standen und ohne dessen Einverständnis getätigt wurden. Zusätzlich wurde gegen drei mitangeklagte Familienmitglieder der Pflegerin Geldstrafen verhängt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von fast 156.000 Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung eine Revision angekündigt hat, wie [rbb24.de](https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/06/altenpflegerin-betrug-computerbetrug-landgericht-berlin.html) berichtete.