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Neues Verkehrszeichen in Stuttgart: Überholen von Radfahrern verboten!

In Deutschland ist ein neues Verkehrsschild eingeführt worden, das das Überholen von Fahrrädern und Motorrädern für Autofahrer verbietet. Das Verkehrszeichen 277.1 wird insbesondere in Städten wie Stuttgart, Frankfurt und Mainz eingesetzt, um Radfahrer und Motorradfahrer besser zu schützen.

Das Schild soll Autofahrer vor dem Überholen von ungeschützten Verkehrsteilnehmern warnen und wurde in Enge, Steigungen und Gefällen aufgestellt. Der offizielle Name des Zeichens lautet „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“, wie Giga.de berichtete.

Regeln und Strafen

Bereits seit Frühjahr 2020 gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen von Radfahrern. Viele Autofahrer missachten diese Regel, insbesondere bei schmalen Fahrbahnen. Sollte das Überholen trotz des Verbots erfolgen, erwartet die Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Bei unklarer Verkehrslage kann das Bußgeld auf 150 Euro steigen, zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg vergeben. Das Überholen eines Fahrrads mit zu geringem Abstand, beispielsweise bei Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h, wird mit 25 Euro bestraft. Gefährdungen eines Radfahrers können mit 30 Euro geahndet werden, berichtet tz.de.

Die Einführung des Verkehrszeichens erfolgt im Rahmen regelmäßiger Änderungen am Regelkatalog, wobei die letzte bedeutende Aktualisierung im April 2020 stattfand. Das Schild wird voraussichtlich nur selten anzutreffen sein, da andere Vorschriften für das Überholen ebenfalls gelten. Außerorts ist beim Überholen von Fahrrädern ein Abstand von 2 Metern und innerorts von 1,5 Metern vorgeschrieben.