
In der wissenschaftlichen Gemeinschaft Deutschlands gibt es alarmierende Entwicklungen hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse junger Wissenschaftler. Laut einem aktuellen Bericht von jmwiarda.de, sind nur 7 % der jungen Wissenschaftler in der Lage, nach ihrer Promotion einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhalten. Im Gegensatz dazu sind 93 % der Wissenschaftler auf befristete Verträge angewiesen, was eine problematische Situation für die Karriereplanung und die Attraktivität des wissenschaftlichen Sektors darstellt.
Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse dürfen bis zu 12 Jahre andauern, wobei 6 Jahre vor und 6 Jahre nach der Promotion möglich sind. Dies führt zu Unsicherheiten für viele junge Forscher. Die Ampel-Koalition hatte eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) angestrebt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Allerdings führten Streitigkeiten über die Reformbedingungen zu Verzögerungen, und die Koalition zerbrach ohne Einigung.
Ergebnisse des neuen Bundesberichts
Ein neuer Bericht mit dem Titel „Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase“ (BuWiK) zeigt auf, dass nur 7,3 % der promovierten Wissenschaftler unbefristete Verträge haben, verglichen mit 74 % in der Privatwirtschaft. Zudem gibt es einen erheblichen Mangel an Fachkräften in MINT-Berufen, da über 200.000 Stellen unbesetzt bleiben, selbst angesichts einer Wirtschaftskrise. Die Unterschiede in den Vertragsverhältnissen sind erheblich, so erhalten Postdocs in den Ingenieurwissenschaften dreimal so häufig unbefristete Verträge wie in den Geisteswissenschaften (12 % vs. 86 %).
Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller erkannte den Handlungsbedarf bezüglich der Befristungen und der Chancengerechtigkeit. Der Bericht wurde umbenannt, um die Bedeutung dieser Wissenschaftler zu betonen. Er hebt die Notwendigkeit eines konsistenten Karrieresystems mit klaren Positionen und Karrierestufen hervor. Vorschläge zu einem solchen System sollen im Frühjahr vom Wissenschaftsrat präsentiert werden. Ein ungewisses Element bleibt, ob eine zukünftige unionsgeführte Regierung die Reform des WissZeitVG in Angriff nehmen wird.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das seit 2007 in Kraft ist, regelt die Befristung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es beschreibt spezielle Regelungen für Befristungen, die den besonderen Anforderungen der wissenschaftlichen Arbeitswelt gerecht werden, wie bmbf.de erläutert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind verpflichtet, verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten zur Befristung umzugehen, um junger Wissenschaftler den Zugang zu wissenschaftlichen Tätigkeiten zu erleichtern.
Die Bundesregierung überwacht die Befristungspraxis im Wissenschaftssystem, um frühzeitig Reformbedarf zu erkennen. Reformen des WissZeitVG, die Mindestvertragslaufzeiten und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel haben, befinden sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren.