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Prozessauftakt: Mörder von Ayleen steht erneut vor Gericht!

Vor dem Landgericht Gießen hat am 3. Februar ein neuer Prozess gegen den Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg begonnen. Dieser Prozess behandelt insbesondere die Frage der Sicherungsverwahrung des Angeklagten, der sich in einem vorherigen Verfahren bereits wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und der Beschaffung kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Der Angeklagte und Ayleen kannten sich aus sexualisierten Chats. Der 32-jährige Mann hatte die Jugendliche am 21. Juli 2022 in Gottenheim abgeholt und in ein Waldstück bei Langgöns gebracht, wo er sie tötete. Ayleens Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee entdeckt. Das Landgericht Gießen hatte in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld festgestellt und daraufhin die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Wiederaufnahme wegen neuer Vorwürfe

Im neuen Prozess steht der Mann auch unter dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt. Dieser Vorwurf betrifft ein Videotelefonat, in dem der Angeklagte mit einer 13-Jährigen in Kontakt trat und währenddessen onaniert haben soll. Dieser Vorwurf war bereits im ersten Prozess festgestellt worden, jedoch nicht angeklagt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Verurteilung des Mannes wegen Mordes für rechtskräftig erklärt, jedoch eine Neubewertung der Sicherungsverwahrung angeordnet. Zudem wird im aktuellen Verfahren erneut der Vorwurf behandelt, dass sich der Angeklagte kinderpornographische Inhalte beschafft hat. Die Einzelstrafe für diesen Vorwurf wurde aufgrund einer gesetzlichen Absenkung des Strafrahmens aufgehoben, wodurch eine andere Kammer des Landgerichts Gießen die Einzelstrafe neu verhandeln muss.

Für weitere Einzelheiten berichtet Welt über den Beginn des Prozesses und dessen Hintergründe, während Hessenschau über die aktuellen Anklagepunkte und das Verfahren informiert.