
Ein kürzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt Städten in Deutschland einen rechtlichen Spielraum für die Einführung von Verpackungssteuern. Ziel dieser Steuer ist die Reduzierung des Müllaufkommens, insbesondere von Einweggeschirr und anderen nicht wiederverwendbaren Verpackungen. Laut Food-Service haben verschiedene deutsche Städte bereits Interesse an der Umsetzung solcher Maßnahmen bekundet.
Tübingen gilt als Vorreiter in dieser Thematik und erhebt seit Anfang 2022 eine Steuer, die beispielsweise 50 Cent für Kaffeebecher und Einweggeschirr sowie 20 Cent für Einwegbesteck umfasst. Andere Städte wie Konstanz, Freiburg und Bremen arbeiten an entsprechenden Vorbereitungen. In Hamburg beispielsweise werden jährliche Einnahmen von etwa vier Millionen Euro durch die Einführung einer Verpackungssteuer erwartet. In Kaiserslautern wird das Thema am kommenden Montag im Stadtrat besprochen, während Städte wie Köln, Leipzig und Potsdam sich ebenfalls mit der Einführung von Verpackungssteuern beschäftigen oder sich offen zeigen.
Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Pressemitteilung vom 22. Januar 2025 bestätigt, dass die Tübinger Verpackungssteuersatzung rechtmäßig ist. Bereits zuvor hatte ein Schnellrestaurant in Tübingen, das gegen die Steuer vorgegangen war, eine Niederlage erlitten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte zunächst die Satzung für unwirksam erklärt, da es an der „Örtlichkeit“ des Verbrauchs fehle. Diese Entscheidung wurde jedoch im Mai 2023 vom Bundesverwaltungsgericht revidiert.
Das Gericht stellte fest, dass die Verpackungssteuer als „örtliche“ Verbrauchsteuer im Sinne des Grundgesetzes gilt und damit keine rechtlichen Bedenken bestehen. Überdies betont das Gericht, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung der Berufsfreiheit der Endverkäufer nicht festgestellt werden konnte. Zuvor hatten Kritiker, darunter Vertreter aus Gastronomie und Handel, Bedenken bezüglich der Schaffung eines bundesweiten Flickenteppichs und möglicher Mehrbelastungen geäußert. Der Deutsche Städtetag, der die Entscheidung begrüßt hat, erwartet von diesem Urteil, dass mehr Kommunen ihre Pläne zur Einführung von Verpackungssteuern vorantreiben.