Regensburg

Landkreis Regensburg fordert neue Regeln im Asylverfahren!

Die Landrätin des Landkreises Regensburg, Tanja Schweiger, hat am 7. Februar 2025 die Bundespolitik dazu aufgefordert, eine proaktive und sachorientierte Herangehensweise im Bereich Asyl zu entwickeln. In ihrem Appell bezeichnete sie die Notwendigkeit von politischen Veränderungen zur Entlastung als dringend. Dazu gehören unter anderem die Schaffung zusätzlicher sicherer Herkunftsländer sowie Rückführungsabkommen und die Sicherung der Außengrenzen durch die Bundesregierung.

Schweiger verwies auch auf die unklare Regelung, wer ins Land darf. Besonders wichtig ist ihr die Reaktivierung des Dublin-III-Verfahrens. Im letzten Jahr gab es in Deutschland fast 75.000 Übernahmeersuchen, jedoch wurden lediglich 5.800 Rücküberstellungen vollzogen, was einer Quote von nur 8 % entspricht.

Forderungen zur Verbesserung des Asylverfahrens

Die Landrätin forderte schnellere Entscheidungen zur Bleibeperspektive für Asylbewerber und plädierte dafür, dass diese in den Kommunen verbleiben und arbeiten dürfen. Personen ohne Bleibeperspektive sollen in Ankereinrichtungen oder Ausreisezentren in Flughafennähe untergebracht werden, um eine gezielte Ressourcennutzung für schutzbedürftige Personen zu gewährleisten.

Ein zentrales Problem sind die systembedingten Ungereimtheiten. Asylbewerber mit ungeklärter Identität können Sozialleistungen beziehen, erhalten jedoch keine Arbeitserlaubnis. Hier schlug Schweiger die Einführung einer Arbeitspflicht bereits ab der Zuweisung zu den Kreisverwaltungsbehörden vor. Asylbewerber mit einem Ablehnungsbescheid, die nicht abgeschoben werden können, sollten eine Arbeitserlaubnis erhalten. Die Forderung nach dezentraler Unterbringung wurde als Privileg angemeldet.

Für den Umgang mit Straftätern fordert die Landrätin konkret, dass Personen, die gegen Gesetze verstoßen, abgeschoben werden sollen. Zudem sollen Straftäter ohne Bleiberecht keine Sozialleistungen erhalten und sich nicht frei bewegen dürfen.

Das Dublin-Verfahren, welches für die Zuständigkeitsbestimmung in Asylverfahren innerhalb der EU zuständig ist, könnte in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung sein. Es soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird, um sekundäre Wanderung innerhalb Europas zu steuern, wie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erläutert wird.

Das Verfahren basiert auf der Dublin-III-Verordnung und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Es stellt sicher, dass der Antragsteller über das Verfahren informiert wird und die Möglichkeit hat, Gründe zu benennen, die gegen eine Überstellung sprechen. Ein wichtiges Detail ist, dass bei Nichteinhaltung der Überstellungsfristen die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrages auf Deutschland übergeht.

Die gesammelten Informationen und die Forderungen von Landrätin Tanja Schweiger verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf im Bereich Asyl und die Herausforderungen, denen sich die betroffenen Behörden gegenübersehen.