GießenHessen

Fahrer mit lebensbedrohlichen 4,22 Promille auf A 45 gestoppt!

Bei einem dramatischen Vorfall auf der Autobahn A 45 bei Gießen wurde ein 39-jähriger Autofahrer von der Polizei angehalten, nachdem er Schwierigkeiten hatte, seine Spur zu halten. Der anschließende Alkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von 4,22 Promille, was für die Polizei in Mittelhessen äußerst selten ist und eine akute Lebensgefahr darstellt. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag gegen 11.25 Uhr, als der Fahrer zwischen dem Gambacher Kreuz und dem Gießener Südkreuz mehrfach Fahrbahnmarkierungen überfuhr.

Die Polizei setzte Lichtzeichen und Beschilderungen ein, um den Fahrer zum Anhalten zu bewegen. Dieser hielt kurzzeitig auf dem rechten Fahrstreifen an, konnte jedoch letztendlich abseits der Fahrbahn kontrolliert werden. Nach dem Vorfall wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt, und ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Laut Angaben der Polizei bestehen ab einem Promillewert von 3 bereits akute Gesundheitsrisiken, die bis zur Lähmung des Atemzentrums führen können.

Konsequenzen bei Alkoholkonsum am Steuer

Alkohol am Steuer stellt nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen. Wie der ADAC erläutert, gelten für Autofahrer verschiedene Promillegrenzen. So liegt das absolute Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit bei 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille besteht bereits eine relative Fahruntüchtigkeit, die strafbar wird, sollte es zu Ausfallerscheinungen kommen. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit, die strafbar ist, während ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung zwingend erforderlich ist.

Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister. Beispielsweise müssen Fahranfänger bei einem Verstoß bei 0,0 Promille mit einer Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar rechnen, während schwerwiegende Verstöße bei Berufskraftfahrern mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Zudem kann die Versicherung im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss Regress nehmen.