Rosenheim

Volltrunkener LKW-Fahrer stoppt auf der A8: Polizei greift schnell ein!

Am 07. Februar 2025 wurde ein volltrunkener LKW-Fahrer auf der Autobahn A8 am Irschenberg von der Autobahnpolizei Holzkirchen gestoppt. Der Fahrer eines 40-Tonners, der in Richtung Salzburg unterwegs war, fiel durch seine Fahrweise auf: Er fuhr in Schlangenlinien, wie ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer beobachtete und die Polizei informierte. Das schnelle Eingreifen der Beamten verhinderte potenziell gefährliche Situationen auf der vielbefahrenen Strecke.

Nach dem Anhalten konnte der Fahrer seinen LKW vor der Anschlussstelle Irschenberg auf dem Pannenstreifen abstellen. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von über 2,5 Promille, was weit über dem gesetzlichen Limit liegt.

Rechtliche Rahmenbedingungen für LKW-Fahrer

LKW-Fahrer müssen sich an strenge Promillegrenzen halten, die für alle Kraftfahrzeuge gelten. Laut den Informationen von bussgeldkatalog.org liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Bei einem ersten Verstoß müssen Fahrer mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Eine Erhöhung der Promillewerte hat entsprechend schwerwiegendere Folgen, insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Im Falle von Gefahrguttransporten gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot.

Die rechtlichen Bestimmungen sind in § 24a StVG festgelegt und regeln die Promillegrenzen sowie die damit verbundenen Sanktionen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille wird das Fahren als Straftat angesehen und kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Darüber hinaus sind Fahranfänger sowie Fahrer im Linienverkehr, ebenso wie Gefahrguttransporter, besonderen Einschränkungen unterworfen und müssen bei einer 0,0-Promillegrenze bleiben.